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Aufbewahrung statischer Unterlagen 19 Dez 2005 18:07 #12019

  • extrabrut
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Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich wollte die Zeit zwischen den Jahren nutzen um in meinem Archiv, dass allmählich aus allen Nähten platzt etwas Platz zu schaffen. Ich bin mir etwas unsicher wie lange ich welche Unterlagen aufbewahren muss, und ob ich sie, bevor ich sie vernichte dem Auftraggeber zur übernahme anbieten muss. Gemeint sind nur objektbezogene Unterlagen wie statische Berechnungen, Pläne, Stahllisten etc... nicht die steuerrelevanten Unterlagen.
Wie handhabt ihr das?

Gruß

Peter

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ReAufbewahrung statischer Unterlagen 20 Dez 2005 08:31 #12024

Moin moin Peter,
ich lagere die Daten 10 Jahre bei mir,
danach wird damit das Osterfeuer angeheizt.

Gruß Woodpecker

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ReAufbewahrung statischer Unterlagen 20 Dez 2005 09:38 #12028

Hallo Extrabrut!

über das Problem denken wohl alle momentan nach. Ich inclusive.
Daher habe ich im Internet mal gesucht und folgende Links gefunden.

1.

2.
Dort gibts im Mitgliederbereich einen interessanten Aufsatz.

Die Unterlagen kann ich auch gerne mailen!

Ich hoffe die helfen weiter.

Gruß
Heine
I never make stupid mistakes, only very clever ones!

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ReAufbewahrung statischer Unterlagen 20 Dez 2005 11:17 #12029

  • extrabrut
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  • Beiträge: 154
Hallo Heine,

der erste Link von der byak ist mir bekannt, bezieht sich aber direkt nur auf Architekten.

Dort steht:

"Problematischer stellt sich die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen gegenüber dem Bauherrn dar. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung korrespondiert hier mit der Verpflichtung zur Herausgabe, denn die Unterlagen, die der Architekt nicht herausgeben muss (weder im Original noch in Kopie), unterliegen seiner alleinigen Disposition auch hinsichtlich der Aufbewahrung. Herauszugeben hat der Architekt dem Bauherrn die Unterlagen, die er dem Architekten bezahlt hat, also die Kataster- und Lagepläne, den Schriftwechsel, den der Architekt im Auftrag des Bauherrn mit den Unternehmern führte, die Unterlagen über die Baugenehmigung, statische Berechnungen, soweit sie von einem Sonderfachmann und nicht vom Architekten selbst gefertigt wurden.

Was Pläne (Bestandszeichnungen, Vorplanung, Entwurfsplanung usw.) anbetrifft, so ist zunächst festzustellen, dass die jeweiligen Originale als Eigentum des Architekten bei ihm verbleiben und damit nicht an den Bauherrn herauszugeben sind.

Sie sind jedoch als Ausfertigung, d.h. als Lichtpausen, dem Bauherrn zu übergeben. (Selbstverständlich kann für Vervielfältigung und Versand Auslagenerstattung nach Maßgabe des § 7 HOAI verlangt werden.)"


Wenn ich das für mich als Statiker recht interpretiere bedeutet das, dass ich von den von mir gefertigten Unterlagen nur eine Kopie an den Auftraggeber übergeben (haben) muss.
Wenn ich dies direkt während oder nach der Auftragsabwicklung getan habe, kann ich dann die Originalunterlagen gleich in den Reisswolf geben oder muss ich noch zehn Jahre warten?

Leider konnte ich mich nicht in den Mitgliederberich bei der BIK einloggen. Wäre toll wenn du mir den Artikel zumailen könntest (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Danke schon mal im vorraus.

Gruß

Peter

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ReAufbewahrung statischer Unterlagen 20 Dez 2005 12:17 #12030

Hallo Kollegen,
ich werde doch einen Teufel tun und irgendwelche Unterlagen unaufgefordert dem Bauherren zurückgeben oder gar vernichten!
Wer im Bestand arbeitet weiß wie wertvoll sowas ist.
Solange ich die Unterlagen habe, habe ich einen Fuß in der Tür des Bauherren.
Denn jedes Gebäude wird früher oder später erstmals oder wiederholt umgebaut.
Und dann ist der erste Kontakt automatisch hergestellt.
Also bevor ihr sinnlos im Internet herumsurft, lieber den Keller, den Dachboden oder die Garage freischaufeln und Platz schaffen , oder die vorhandenen Unterlagen ausdünnen, digitalisieren oder sonstwas....
Grüsse
Thomas.

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ReAufbewahrung statischer Unterlagen 20 Dez 2005 14:47 #12033

servus zusammen,

also ich seh es genauso wie thomas. ich bin gerade mit dem umbau einer tennis- & squashanlage (baujahr 1988) beschäftigt. für die halle wurde die statik von der baufirma erstellt, die mir freundlicher weise zur verfügung gestellt wurde. die statik für das restliche gebäude wurde von einem ingenieurskollegen erstellt, der die unterlagen vor einiger zeit weggeworfen hat und den prüfstatiker gibt's auch nicht mehr.
in diesem zuge hab ich mich bei einem prüfer nachgefragt und erhielt von ihm die aussage, dass für bauvorhaben mittlerer schwierigkeit die unterlagen 10 jahre aufbewahrt werden müssen. für sonderbauten soll diese regelung allerdings nicht gelten.

frohes schaffen

bernd

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