Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Weiß jemand wie die Einstufung eines Bauteils in die Anforderungsklassen erfolgen soll (Tab. 18/19)?
Konkret habe ich einen Keller aus WU-Beton. Ist dieser in Anforderungsklasse E einzustufen mit Rißbreite 0,3 mm oder nicht eher in Klasse D mit 0,2 mm. Ich kenn eigentlich die Forderung, dass bei WU eine Rißbreite von 0,2 mm eingehalten werden muss. In dem Buch von Lohmeyer "Stahlbeton" (Tafel 6.7) ist für WU die Klasse D angegeben. Wird dies auch irgendwo durch einer Richtlinie/DIN bestätigt? Gruß Oliver |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
Die Anforderungsklassen A-D gelten i.a. für Spannbetonbauteile (siehe Tab 18, Sp.1), die Klassen D-F für Stahlbetonbauteile. Gruss Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
innenbauteile: 0,4mm
bauteile im erdreich: 0,3mm aussenbauteile: 0,25mm Wasserdichte bauteile von 0,2-0,1mm das druckgefälle im wasser geht auch noch ein, je mehr wasserdruck -> kleinere risse. MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Christian,
das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Aber, sind die Werte irgendwo in der Form vorgegeben? In dem EC2 gibt es eine Aussage, dass Bauteile die Wasserundurchlässig sein müssen Rissbreiten kleiner 0,3 mm aufweisen müssen. In der DIN 1045-1 steht solch ein Hinweis so konkret nicht. Es heißt nur, dass bei Bauteile mit besonderen Anforderungen strengere Begrenzungen erfoderlich sein können. Oder muss ich dafür bei den ausBEUTHern die WU-Richtlinie anfordern. Ist aber doch keine eingeführte Richtlinie so weit ich weiß. Gruß Oliver |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
ich habe diese empfehlung aus: "Betontragwerke in Abwasseranlagen"
die angaben in dem buch sind recht vernünftig und oft erfahrungswerte. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Oliver,
die Tabellen 18 und 19 den DIN 1045-1 regeln die Mindestanforderungen an Bauteile aus Stahlbeton nach der DIN 1045-1. Das bedeutet, dass diese Rissbreiten zur Sicherstellung einer ausreichenden Dauerhaftigkeit immer einzuhalten sind. Bestehen höhere Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit (z. B. "Weiße Wanne"), so sind diese mit dem Bauherren schriftlich zu vereinbaren bzw. gelten zusätzliche Richtlinien (WU-Richtlinie). Die WU-Richtlinie regelt sehr genau die Anforderungen der Rissbreite in Abhängigkeit der Beanspruchungsklasse und der Nutzungsklasse. Die WU-Richtlinie ist bauaufsichtlich nicht eingeführt, das wird sie auch nie, da sie nur Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit regelt und nicht an die Tragfähigkeit. Gleichzeitzeit zählt die WU-Richtlinie zum Stand der Technik. Das bedeutet wiederum, dass die WU-Richtlinie immer anzuwenden ist, es sei denn man trifft mit dem Bauherren eine abweichende schriftliche Vereinbarung. Wird nichts weiter vereinbart, geht der Bauherr (Baulaien) davon aus, dass er den Stand der Technik erhält und somit "stillschweigend" alle Anforderungen der WU-Richtlinie berücksichtigt werden müssen. Dieser Problematik sind sich viele Planern leider nicht immer bewußt. Im Streitfalll hat man da sehr schlechte Karten, auch wenn es zu keinem Schaden gekommen ist (Mangel ohne Schaden). Gruß, BaumeisterMike |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten