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Gast
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Hallo zusammen,
gab es 1946 bereits Wärmeschutz- und Schallschutzanforderungen für Wohngebäude? Es geht um eine nachträgliche Genehmigung eines Dachgeschosses. Dieses wird seit 1946 als Wohnraum genutzt, nun möchte das Amt eine Bestätigung über die Einhaltung der damaligen Vorschriften. Danke für Eure Infos, Gruß Stephan |
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Hallo
im Wendehorst 6. Auflage von 1942 steht nix (wohl was über Spengtechnik, und schwimmende Behelfsbrücken) in der 8. Auflage von 1952 steht auch noch nix. Andreas ..
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Hallo Stephan,
die DIN 4108 wurde erstmals 1952 eingeführt, siehe hierzu folgenden Link . Dort kannst du die einzelnen Stufen der DIN 4108 nachlesen. Gruß Stefan |
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Hallo zusammen,
besten Dank für Eure Antworten. Für den Wärmeschutz gab es also keine Anforderungen. Wie sieh es denn für den Schallschutz aus? Hat da jemand irgendwelche Infos zu? Gruß Stephan |
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Hallo,
bitte aufpassen wie es sich mit Bestandsschutz verhält. Der wird bei Modernisierungen wegfallen. Erstmal prüfen (lassen), ob das Bauamt die erhobene Forderung stellen darf. Ich kenne alte Gebäude, die von den Käufern umgebaut wurden, denen der Bestandschutz verloren ging und die jetzt vor dem Abriss stehen (Nutzungsuntersagung, Abrissverfügung). Es ist leider so, jedem Arch. od. Bauing. werden Rechtskenntnisse abver- langt. Gruss W.E. |
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Danke für den Hinweis,
das Bauamt möchte aber explizit eine überprüfung mit den Anforderungen von 1946. Gruß Stephan |
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