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Gast
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Hallo und guten Morgen,
welchen Mindestwärmeschutz für Neubauteile setzt Ihr an. Die Werte nach Anhang 3, Tabelle 1, der ENEV 2004, nach DIN 4108-2, Tabelle 3, oder andere. Bin im Moment etwas verunsichert. |
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Hallo,
für den Mindestwärmeschutz nehme ich immer die DIN 4108 als verbindlich an. Die Werte der EnEV Anhang 3, Tab.1 gelten für speziellen Fälle (Sanierungsmaßnahmen und Gebäude mit geringem Volumen) und stellen aus meiner Sicht keine Anforderungen an den Mindestwärmeschutz für Neubauten dar. Wie genau sieht Deine Planungsaufgabe denn aus (Neubau, Sanierung etc.???) In der Regel mußt Du ja nicht nur den Mindestwärmeschutz nachweisen, sondern den Jahresprimärenergiebedarf und den spez. Transmissionswärmeverlust. Hierbei ist natürlich für alle Bauteile der Mindestwärmeschutz nach DIN einzuhalten! Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Wie bereits erwähnt, geht es mir um Neubauten
Ich bin darauf gestoßen, weil nach dem Update meines Programmes (Hottgenroth), die Mindestwerte nach ENEV offenbar erhöht wurden was mir nicht bekannt ist. |
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Hallo,
ich sehe es genau wie Marco gesagt hat: Beim Neubau muss jedes einzelne Bauteil den Mindestwärmeschutz nach DIN einhalten und für das gesamte Gebäude muss die Bilanz nach EnEV eingehalten werden. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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jau!
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Der Mindestwärmeschutz nach DIN kann u.U. bei weitem nicht ausreichen.
Man muss immer dabei beachten, dass dieses Bauteil an der Innenseite zu kalt werden kann und dadurch Tauwasser entsteht. Also nicht auf den Mindestwärmeschutz verlassen. Gerade wenn es sich um kleine Bauteile handelt, gehen sie sonst kaum in der Berechnung nach der ENEV ein. Gruss Moses |
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