VP3 – System - EC Eurocodes werfen ihre Schatten voraus

Mit einer Verspätung von 12 Jahren – ihre Einführung war ursprünglich für das Jahr 2000 geplant – werden nunmehr die Eurocodes zum 01.07.2012 ohne Übergangsfrist in Deutschland verbindlich eingeführt. Wer nach dieser langen Zeit geglaubt hatte, dass es sich um alle Normenteile handelt, wird enttäuscht sein. Die entsprechenden Gremien haben es nicht geschafft, auch die Mauerwerksnorm EC6 mit Nationalem Anhang (NA) fertig zu stellen. Deren Einführung wird wohl noch ca. 1 Jahr auf sich warten lassen. Damit muss in Deutschland ab 01.07.2012 zwar im Stahlbeton-, Stahl- , Verbund-, Holz- und Grundbau nach den Eurocodes gerechnet werden. Mauerwerk muss jedoch weiter nach alter Deutscher Norm bemessen werden.
Grundsätzlich ist positiv zu vermerken, dass nun alle Normen in ganz Europa einheitliche Strukturen aufweisen. Sie sind jedoch weit davon entfernt, in Europa eine einheitliche Berechnungs- und Bemessungsgrundlage zu schaffen. Die einzelnen Normenteile lassen jedem Land erhebliche Freiheiten hinsichtlich „Nationaler Sonderwege“, die insbesondere von Deutschland umfassend ausgenutzt wurden. So wurde z.B. der EC2 (Stahlbeton) im deutschen NA an weit über 150 Stellen verändert. Im Vergleich hierzu kann man die Änderungen von Österreich fast an einer Hand abzählen.
Ein weiteres Manko stellen die teilweise nicht eindeutig interpretierbaren Formulierungen und gravierenden Fehler dar.
Dies beginnt schon mit EN 1990-1-1 ( Ersatz für DIN 1055-100 ). Hier fehlt eine eindeutige Definition für den Begriff „unabhängige Einwirkung“. Es ist z.B. nicht geregelt, ob Nutzlasten, Verkehrslasten von Parkdecks und von Hubschraubern zu einer oder zu unterschiedlichen unabhängigen Einwirkungen gehören. Zu allem Überfluss erhält man auf Nachfrage bei den einschlägigen Stellen auch unterschiedliche Aussagen hierzu. Diese Lasten werden in EN 1990-1-1 in unterschiedlichen Unterkapiteln erläutert. Die Kombinationsgleichungen stecken voller Fehler und widersprechen sich dadurch zwischen Hauptteil und Anhang. Die außergewöhnlichen Kombinationen sind nun abhängig vom Ereignis freigestellt. Hier lassen im deutschen NA der Haupttext und der entsprechende Anhang unterschiedliche Interpretationen zu.
In den Anwendungsnormen sind Regelungen für einzelne Werte teilweise zwar wesentlich detaillierter gestaltet aber nicht in allen Ländern in vollem Umfang zugelassen.
Bitte im Anhang weiterlesen..

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