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Gast
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Hallo DeO,
ich kann das nachvollziehen, aber nur wenn ich in 3 Jahren in Rente gehen würde oder bisher noch nichts mit einem öffentlichen Auftraggeber zu tun hatte oder man noch nicht den Spass hatte dem Finanzamt zu erklären, dass die per pdf (oder ZugFerd) eingegangene Rechnung auch ausgedruckt super ist. Diese Diskussion ist bei Steuerberatern derzeit ganz lustig. Und falls wir mal gemeinsam ein Geschäft machen würden und ich dich ärgern wollte, dann würde ich dir natürlich eine E-Rechnung schicken, da du diese auf jeden Fall annehmen musst und keine pdf-Rechnung verlangen kannst, wenn ich nicht will. siehe mal hier >> E-Rechnung IHK Schau dann mal unter "Was gilt für den Rechnungsempfänger". Das schreiben einer E-Rechnung ist kein Problem für uns, das Empfangen macht wohl mehr Probleme. Daher ist es wie mit dem Klimawandel, man kann warten und sich höhere Gummistiefel kaufen oder sich jetzt kümmern. Gruß und ein schönes Wochenende Stefan |
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Ja, dennoch besteht für uns keine Pflicht diese empfangen zu wollen. Wenn ein AG eine haben möchte, dann sei es so. Nur eben nicht im vorauseilendem Gehorsam.
Bisher jedenfalls war hier noch nicht ansatzweise der Bedarf und ich habe viel mit öffentlichen Auftraggebern, großen Industriekonzernen und den großen Baufirmen mit ihren Riesenbaustellen zu tun. Da war es bisher noch kein Thema und die haben alle schon eine sehr "anspruchsvolle" Buchhaltung. Sollte es gefordert werden, dann wird die Rechnung halt via PDF24 erstellt. Haben wir geübt, klappt, Thema durch. Das die Rechnung den Charme eines Lieferscheines von Amazon hat ist zwar bedauerlich, aber so sei es halt. |
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