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Brandschutz bei einer zusätzlichen Wohnung 05 Sep 2019 07:32 #65766

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Brandschutz. Folgender Fall:
Ein Einfamilienhaus mit Ökonomieteil soll umgebaut werden (Der Ökonomieteil soll ausgebaut werden). Bisher wohnen die Eltern und das Kind in dem Haus. Der bisher unausgebaute Teil soll nun zu einer Wohnung für die Eltern ausgebaut werden. Das Kind bleibt in der bereits bestehenden Wohnung.
Wie sind denn nun die Anforderungen hinsichtlich Brandschutz? Sind das jetzt offiziell zwei unabhängig voneinander genutzte Wohneinheiten? Muss man die Wohnungen jetzt brandschutztechnisch voneinander trennen? Könnte ihr mier hierzu mal ein bisschen Input geben. Ich soll eigentlich nur die Statik machen, aber ich habe das gefühl, dass das Thema Brandschutz hier berücksichtigt werden muss.
Vielen Dank vorab...

Grüße Tim

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Brandschutz bei einer zusätzlichen Wohnung 05 Sep 2019 08:06 #65767

Hallo,

das müsste in der LBauO geregelt sein. In RLP ist es so, daß zwischen Wohnbereich und Ökonomiebereich eine Brandwand erforderlich ist. Die Trennwand zwischen Wohnung der Eltern und Wohnung Kind sollte in Gebäudeklassen 2 und 3 als feuerhemmend genügen, in Gebäudeklasse 4 hochfeuerhemmend, ab Gebäedeklasse 5 feuerbeständig sein.

Gruß Wolfgang

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