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Vorlageberechtigung Dipl. Ing. (FH) Wirtschaftsing 04 Mai 2019 18:08 #64940

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Hallo zusammen.


Meine Frau hat Immobilienwirtschaft studiert. Sie hat die Berufsbezeichnung Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH).

Wir hatten vor einer Weile mal überlegt ob sie sich nicht mal bei der Ing. Kammer als Bauvorlageberechtigte listen lässt. Kennt sich irgendwer mit sowas aus?

Kann man sich als Immobilienwirt mit Diplom überhaupt als Bauvorlageberechtigter listen lassen?

Meines Erachtens nach kommt es doch nur darauf an das man den Titel Ingenieur trägt und eine entsprechende Anzahl Projekte vorweisen kann die man eingereicht hat.

Viele Grüße - Thomas

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Vorlageberechtigung Dipl. Ing. (FH) Wirtschaftsing 05 Mai 2019 12:08 #64941

Also ich denke, ganz so einfach ist es nicht. Bei uns (Thüringen) steht expliziet Architekt oder Ingenieur Fachrichtung Hochbau oder Bauingenieurwesen drin.

§64 Bauvorlageberechtigung:

(2) Bauvorlageberechtigt ist, wer
1. die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf,
2. in die von der Ingenieurkammer Thüringen geführte
Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist; Eintragungen
anderer Länder gelten auch in Thüringen, ...

(3) In die Liste der Bauvorlageberechtigten ist auf Antrag
von der Ingenieurkammer Thüringen einzutragen, wer
1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines
Studiums der Fachrichtung Hochbau (Artikel 49
Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 7. September 2005
über die Anerkennung von Berufsqualifi kationen - ABl.
L 255 vom 30. September 2005, S. 22; 2007 L 271 S.
18; 2008 L 93 S. 28; 2009 L 33 S. 49 - in der jeweils
geltenden Fassung) oder des Bauingenieurwesens
nachweist und
2. danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der
Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen
ist.

Grüße aus Thüringen
Pet

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Letzte Änderung: von Pet.
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