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Hallo zusammen.
Meine Frau hat Immobilienwirtschaft studiert. Sie hat die Berufsbezeichnung Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH). Wir hatten vor einer Weile mal überlegt ob sie sich nicht mal bei der Ing. Kammer als Bauvorlageberechtigte listen lässt. Kennt sich irgendwer mit sowas aus? Kann man sich als Immobilienwirt mit Diplom überhaupt als Bauvorlageberechtigter listen lassen? Meines Erachtens nach kommt es doch nur darauf an das man den Titel Ingenieur trägt und eine entsprechende Anzahl Projekte vorweisen kann die man eingereicht hat. Viele Grüße - Thomas |
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Also ich denke, ganz so einfach ist es nicht. Bei uns (Thüringen) steht expliziet Architekt oder Ingenieur Fachrichtung Hochbau oder Bauingenieurwesen drin.
§64 Bauvorlageberechtigung: (2) Bauvorlageberechtigt ist, wer 1. die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf, 2. in die von der Ingenieurkammer Thüringen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist; Eintragungen anderer Länder gelten auch in Thüringen, ... (3) In die Liste der Bauvorlageberechtigten ist auf Antrag von der Ingenieurkammer Thüringen einzutragen, wer 1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (Artikel 49 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifi kationen - ABl. L 255 vom 30. September 2005, S. 22; 2007 L 271 S. 18; 2008 L 93 S. 28; 2009 L 33 S. 49 - in der jeweils geltenden Fassung) oder des Bauingenieurwesens nachweist und 2. danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist. Grüße aus Thüringen Pet |
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Letzte Änderung: von Pet.
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