Hallo Kollegen,
auf (fast) jedem Architektenplan finden sich Hinweise zu Urheberrechten, Vervielfältigungsverboten etc.
Wie verhält es sich hiermit bei statischen Berechnungen ?
Es ist zu beobachten, dass sich im Zuge von Ausschreibungen statische Berechnungen auszugsweise oder komplett "angehängt" und weltweit
verteilt werden. Damit werden natürlich bei komplexeren Themen Lösungswege "verschenkt" und kann eigentlich so nicht sein !
Wie ist hier die Rechtslage ?