Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Planer haftbar für weitergehende Kosten? 05 Aug 2016 11:36 #59121

  • GustavGans
  • GustavGanss Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 1936

qwertzuiop schrieb: M.....Allerdings scheint mir der kritsche Punkt zu sein, dass mit der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) begonnen wurde, bevor die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) endgültig abgeschlossen war.



Hallo,

-es ist doch wohl absolut üblich, dass sofort nach dem Erstellen des Entwurfes die Fachplaner beauftragt werden....denn

ohne Fachplaner keine Baugenehmigung....
Schall, Wärme, Statik....
Und Anfangen darfst du dann auch erst wenn du geprüfte Ausführungspläne hast...


-es ist doch wohl ebenso absolut üblich, dass sofort nach dem Erstellen des Entwurfes die Fachplaner mit der Ausschreibung und Verhandlung (nicht Vergabe) begonnen wird.
Und wenn du mit Änderungen kommst, nachdem alles besprochen ist (noch nicht vergeben) dann wird es sehr teuer.


Ich weis nicht warum solche normalen Vorgänge nicht bekannt sind. Es geht nicht um Wohnungsbau, vielleicht liegt es daran. :laugh:
Me transmitte sursum, Caledoni!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von GustavGans.

Planer haftbar für weitergehende Kosten? 05 Aug 2016 11:54 #59122

hi,

wenn gustav fragt, wird´s subtil - so subtil, dass keiner weiss,
was die frage ist. also, stoff genug, munter draufloszuraten,
ohne das wichtigste zu wissen. das mach ich jetzt auch, aber
ohne auf die rolle von gustav, dem bauherrenretter einzugehen,
es ist viel einfacher verträge aufzudröseln (uuups .. auch das
führt ob der immer weiter um sich greifenden indolenz zu immer
grösseren problemen - wird als nichtidealtypisch ausgeklammert),
als irgendwelche, gar mündlichen oder geistigen vereinbarungen,
zu erraten.

wenn also der tragwerksplaner seine arbeit sauber gemacht hat
(dazu gehört im zweifelsfall das abarbeiten aller teilleistungen -
ohne den status der hoai als nichtleistungskatalog diskutieren
zu wollen), sind die ersten leistungsphasen jeweils dokumentiert
und mit autogrammen geheiligt - diese leistungen hat dann der
bauherr angenommen.
bei den inzwischen extrem ausgeuferten anforderungen an die
lph 3 (danach gibts bei querschnitten und baustoffen kein zurück
mehr), sehe ich kein problem, auf dieser basis an die erfüllung
der twp-lph4 zu gehen.
für die twp-lph3 muss logischerweise die arch-lph3 ebenfalls
fertig sein.

massgeblich ist, ob der bauherr die twp-lph´n abgenommen und
damit den weiteren planungsweg geebnet hat. danach wird zu
entscheiden sein, ob der twp etwaige leistungen hätte verweigern
können, bzw. ob diese leistungen honoriert werden.

was zwischen bauherr und architekt abgeht, geht mich nix an,
ausser, ich hätte architektenfehler erkennen können und dem
bauherren mitteilen müssen. die jüngere rechtsprechung kommt
da zu immer interessanteren ergebnissen ;)

wahscheinlich isses bei gustav nochmal gaaans anders ..

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Planer haftbar für weitergehende Kosten? 05 Aug 2016 13:14 #59123

GustavGans schrieb:

-es ist doch wohl absolut üblich, dass sofort nach dem Erstellen des Entwurfes die Fachplaner beauftragt werden....


Hier spricht der Fachmann :laugh:

Erklär einem Juristen mal den Begriff "üblich" und "normale Vorgänge".

Ich empfehle daher: "Schuster, bleib bei deinen Leisten".......

Grundsätzlich stimme ich Markus zu, wobei die
"Abnahme" durch den Bauherrn auch kein Allheilmittel ist (Thema "Sachkunde des Bauherrn").

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten