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Gast
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hi,
für einige mitglieder der bayika wird sich deren versicherungssumme erhöhen, ab 01.01.16 werden mind. 1.500.000,- und 500.000,- (für pers./sach...) vorgeschrieben sein. wie siehts in anderen bundesländern aus? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo,
in Rheinland-Pfalz 1.5 Mio Euro für Personenschäden, 300 T Euro für sonstige Schäden. Angaben über Änderungen für 2016 sind mir nicht bekannt. Gruß Wolfgang |
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Sachsen weiterhin nach SächsIngKG folgende 2 Varianten:
1. ständige Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall - für Personenschäden: 1.500.000 Euro sowie - für Sach- und Vermögensschäden: 250.000 Euro Maximierung 2-fach 2. Objektversicherung Mindestdeckungssummen - für Personenschäden: 1.500.000 Euro sowie - für Sach- und Vermögensschäden: angemessener Anteil des Objektwertes Maximierung 2-fach |
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Letzte Änderung: von IBSz.
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