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Gewährleistung? 31 Jan 2015 10:08 #54522

Gibt es eigentlich für unsere Leistung eine Gewährleistungsfrist und wenn ja, ab wann beginnt diese?

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Gewährleistung? 31 Jan 2015 10:41 #54523

Hallo

falls nichts anderes vereinbart wurde gilt BGB, d.h. 5 Jahre ab Abnahme der Leistung.

Gruß
mmue

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Gewährleistung? 31 Jan 2015 14:42 #54528

Ja, das habe ich auch so in Erinnerung.
Aber wann ist die Abnahme der Leistung.
Bei Rohbauende? Bei Bezug?
Wie soll die Abnahme einer Ingenieurleistung aussehen bzw. erfolgen?
Gelten die 5 Jahre auch bei z.B. durch Tausalz beanspruchte Bauteile? (Da werden die Schäden ja erst viel später auftreten, z.B. zu geringe Betondeckung/falsche Expositionsklasse o.ä.)

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Gewährleistung? 31 Jan 2015 15:50 #54529

Hallo,

Abnahme Werkvertrag siehe: de.wikipedia.org/wiki/Abnahme

Im besten Falle hast du ein von beiden Vertragsparteien unterschriebenes Abnahmeprotokoll.

Eine stillschweigende Abnahme kann, wenn nicht vertraglich eine förmliche Abnahme vereinbart wurde, aber auch darin gesehen werden, daß deine Honorarschlußrechnung ohne Vorbehalt vom AG bezahlt wurde. Auf den Bautenstand (z.B. Rohbau) kommt es nicht an.

Gruß
mmue

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Gewährleistung? 31 Jan 2015 16:59 #54530

ok, sagen wir mal, alle unsere Ingenieurleistungen fallen auf das BGB zurück, da oft ja nur eine allgemeine Honorarvereinbarung besteht.
Die Schlussrechnung wurde bezahlt und 5 Jahre passiert nichts. Im 6. Jahr kommt ein Sturm und bläst die (zu gering ausgesteifte) Hütte um. Hab ich dann Glück gehabt, weil die 5 Jahre rum sind?
Oder wie oben schon geschrieben bezüglich der Dauerhaftigkeit. Die Schäden treten doch bei z.B. zu gering gewählter Betondeckung erst nach >5 Jahren auf...

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Gewährleistung? 31 Jan 2015 18:35 #54531

Hallo,

bei versteckten Mängeln infolge Planungsfehler 30 Jahre! Im Idealfall eine förmliche Abnahme (habe ich noch nie beantragt), ansonsten stillschweigende Abnahme durch Ingebrauchnahme.

Gruß Wolfgang

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