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Gast
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OK, hast recht:
War nicht HZ I sondern HZ II Mindestsatz. Passt für ein Objekt der HZ II bis III genausowenig. HZ II Höchstsatz bzw. HZ III Mindestsatz wäre angemessen. |
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Auch wenn's zu blöd ist: wer klärt bei dir die statischen Randbedingungen des Objektes (und sei es noch so klein...), wer definiert die Baustoffe, Bauart, Gründungsart, wer legt Bauteilabmessungen, konstruktive Details, Ausbildung der Auflagerpunkte, Verbindungsmittel fest? (um nur das wichtigste zu nennen...) Der Architekt? Der Bauherr? Ein anderer Statiker? Ok, dann haben die diese Leistung erbracht - ob mit oder ohne Honorar - und du bekommst die Ergebnisse zu all diesen Punkten mitgeteilt - z.B. im Eingabeplan (Deckendicken, Unterzüge mit Höhen und Breiten, Wanddicke, Fundamentabmessungen bzw. Bodenplattendicke usw...) - und "musst" dich um die "Richtigkeit" dieser Angaben nicht groß kümmern (oder vielleicht doch wg Bedenken und so)... ... dann vermisse ich immer noch deinen Einarbeitungszuschlag ... |
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OK. Du hast das letzte Wort. Meinetwegen.
Auch wenn nur gegackert aber keine Eier gelegt werden. |
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servus berthold, glaube, liebe, hoffnung? glauben tu ich auch ... dass der twp mit "abarbeiten" von lph 4 alle vorherigen (evtl. nicht einmal beauftragten) säumnisse auf seine kappe nimmt irgendwie muss man den stresspegel hochhalten .. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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... ohne Worte |
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Grüß Gott die Herren,
ich bin gerade über Euren Thread gestolpert, da ich auf der Suche nach erweiterten Honorartafeln der HOAI 2013 bin. Auch wenn es einen Monat später ist. Also z.B. im Anhang, die für die HOAI 2009. Diese Tafeln würden doch gut zu dem Thema hier passen -welche Teilleistung erbringe ich und welche nicht. Denn, tatsächlich erbringt man i.d.R. nicht alle Teilleistungen einer Grundleistung. Beste Grüße Andreas IBT • Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz Andreas Taglang Überlingen/Bodensee www.IBT-Taglang.de |
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Letzte Änderung: von IBTTaglang.
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