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Tragwerksplaner Honorar 19 Nov 2014 15:06 #53951

Pet schrieb: Nun muß ich doch nochmal, obwohl ich garnicht wollte. Aber das kann und will ich so nicht stehen lassen !

Fantomas, lies bitte (gründlich) Thread #53925 und #53939 nochmal durch. Und dann deinen letzten Thread.
Ich kann nicht ganz folgen.

Jetzt aber zurück an die Arbeit :P .

Immernoch Grüße
Pet


OK, hast recht:

Pet schrieb: B)

Aber nur in Honorarzone 1. So ein großes Haus ist aber mindestens Honorarzone 2 wenn nicht 3 ;) .

Und Nebenkosten und Mehrwertsteuer nicht vergessen, da sind wir bei 19.000,- EUR (falls FT2509 als Bauherr fragt ;) ).

Pet schrieb: ...und jetzt das Ganze mit HZ II, Mindestsatz:

HZ II --> Honorar LP 1-5 -->
15.695,55 EUR zzgl. 5% NK --> 784,78 macht 16.480,33 EUR netto zzgl. 19% MwSt. ergibt 19.611,59 EUR brutto


War nicht HZ I sondern HZ II Mindestsatz.

Passt für ein Objekt der HZ II bis III genausowenig.

HZ II Höchstsatz bzw. HZ III Mindestsatz wäre angemessen. ;)

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Tragwerksplaner Honorar 19 Nov 2014 15:18 #53952

Fantomas schrieb: Dann stellt doch mal Eure Ausarbeitungen zur Lph 1-3 für ein 2- Familienhaus (um das geht es hier) ein.

Bin immer noch gespannt.

Kommt aber nichts.


Auch wenn's zu blöd ist: wer klärt bei dir die statischen Randbedingungen des Objektes (und sei es noch so klein...), wer definiert die Baustoffe, Bauart, Gründungsart, wer legt Bauteilabmessungen, konstruktive Details, Ausbildung der Auflagerpunkte, Verbindungsmittel fest? (um nur das wichtigste zu nennen...)
Der Architekt? Der Bauherr? Ein anderer Statiker?
Ok, dann haben die diese Leistung erbracht - ob mit oder ohne Honorar - und du bekommst die Ergebnisse zu all diesen Punkten mitgeteilt - z.B. im Eingabeplan (Deckendicken, Unterzüge mit Höhen und Breiten, Wanddicke, Fundamentabmessungen bzw. Bodenplattendicke usw...) - und "musst" dich um die "Richtigkeit" dieser Angaben nicht groß kümmern (oder vielleicht doch wg Bedenken und so)...
... dann vermisse ich immer noch deinen Einarbeitungszuschlag ...

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Tragwerksplaner Honorar 19 Nov 2014 15:31 #53953

OK. Du hast das letzte Wort. Meinetwegen.

Auch wenn nur gegackert aber keine Eier gelegt werden.

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Tragwerksplaner Honorar 19 Nov 2014 16:18 #53956

Alsheimer schrieb: ..
das Haftungsriskio bei nicht beauftragter LPh 1 bis 3 liegt doch beim Architekten, oder? ..


servus berthold,

glaube, liebe, hoffnung?
glauben tu ich auch ... dass der twp mit "abarbeiten" von lph 4 alle vorherigen
(evtl. nicht einmal beauftragten) säumnisse auf seine kappe nimmt ;)
irgendwie muss man den stresspegel hochhalten ..

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Tragwerksplaner Honorar 19 Nov 2014 17:00 #53957

markus schrieb: ... irgendwie muss man den stresspegel hochhalten ...


... ohne Worte :P

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Tragwerksplaner Honorar 19 Dez 2014 13:21 #54195

Grüß Gott die Herren, :)

ich bin gerade über Euren Thread gestolpert, da ich auf der Suche nach erweiterten Honorartafeln der HOAI 2013 bin.

Auch wenn es einen Monat später ist. ;)

Also z.B. im Anhang, die für die HOAI 2009.

Diese Tafeln würden doch gut zu dem Thema hier passen -welche Teilleistung erbringe ich und welche nicht.

Denn, tatsächlich erbringt man i.d.R. nicht alle Teilleistungen einer Grundleistung.


Beste Grüße
Andreas
IBT • Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Andreas Taglang
Überlingen/Bodensee
www.IBT-Taglang.de
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