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Bodenplatte verschlimmbessert....!! 15 Jul 2014 14:33 #52762

Hallo mmue

so wie ich das verstanden habe, hat der Bauherr die Sanierung seiner defekten Bodenplatte in Auftrag gegeben.
Die Art der Sanierung wurde vom Bauherren nicht vorgegeben.

Ist es denn aber wirklich die Frage die man sich stellen muss?
Selbst wenn der Bauherr die Sanierungsart vorgeschlagen hätte (was er wohl nicht getan hat)
wäre es doch so, das die Sanierungsfirma hätte wissen (und warnen) müssen, das die Grundwassereinleitung
nicht rechtens ist.

Oder..?
..

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Bodenplatte verschlimmbessert....!! 15 Jul 2014 14:34 #52763

Ohne hier eine unqualifizierte und kostenlose Rechtsberatung abzugeben:
1. der Baufirma schriftlich anzeigen, daß dieser Murks jenseits von gut und böse ist ("nicht fachgerechte Ausführung rügen")
2. angemessene Frist zur Stellungnahme und Vorlage eines ordentlichen Sanierungskonzeptes setzen
3. natürlich auch darauf hinweisen, dass alles kostenmäßig nicht zu Lasten des Bauherrn geht

Dann geht der Tanz los. Die werden erstmal abstreiten, falls sie überhaupt reagieren. Dann Nachfrist mit Androhung Ersatzvornahme. Parallel dazu eine komplette Anschwärzrunde bei Innung, Handwerkskammer & Co.
Da gehen im besten Fall dann ein paar Jahre ins Land, in denen sich Gutachter, Rechtsanwälte und Gerichte gegenseitig jede Menge Papier um die Ohren hauen. Das Risiko für alle Beteiligten, damit die Streitkosten zu maximieren und am Ende mit immer noch feuchtem Keller auf den Kosten sitzenzubleiben, ist nicht gerade gering. Am Ende kommts zum Vergleich und/oder die Firma gibts schon nicht mehr....

Es soll aber auch schon funktioniert haben, indem man einfach mal den Dorfmaurermeister am Telefon ordentlich runderneuert hat.

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Bodenplatte verschlimmbessert....!! 15 Jul 2014 16:47 #52764

Hallo,

Ohne hier eine unqualifizierte und kostenlose Rechtsberatung abzugeben:

Dem wäre nichts hinzuzufügen gewesen...

Dann geht der Tanz los.

Da könntest du recht haben.

Parallel dazu eine komplette Anschwärzrunde bei Innung, Handwerkskammer & Co.

Das solltest du sein lassen. Selten so einen Unfug gelesen.

Es soll aber auch schon funktioniert haben, indem man einfach mal den Dorfmaurermeister am Telefon ordentlich runderneuert hat.

Wenn man beim BV nicht dabei war, sollte man das auch lassen. Schuß könnte nach hinten losgehen.

Gruß
mmue

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Bodenplatte verschlimmbessert....!! 15 Jul 2014 17:07 #52765

Hallo Andreas,

Ist es denn aber wirklich die Frage die man sich stellen muss?
Selbst wenn der Bauherr die Sanierungsart vorgeschlagen hätte (was er wohl nicht getan hat)
wäre es doch so, das die Sanierungsfirma hätte wissen (und warnen) müssen, das die Grundwassereinleitung nicht rechtens ist.


Die Grundfrage ist immer: Was wurde bestellt? Und dann: Was wurde geliefert? Entspricht es der Bestellung? Oder, wenn's nicht explizit (schriftlich) festgelegt wurde: Welche Leistung durfte der AG, immer nach den Umständen des Einzelfalls gesehen, erwarten?

Das sollte erstmal eindeutig geklärt werden. Da gehen die Meinungen zwischen AG (Besteller) und AN (Lieferant) womöglich schon weit auseinander.

Die Frage, ob die Sanierungsfirma davor warnen mußte, Grundwasser in die Kanalisation zu pumpen, ist zunächst berechtigt. Aber wo läuft das Wasser hin? Direkt über den RW-Kanal in die Vorflut? Ist das nach der Abwassersatzung der Gemeinde vielleicht sogar erlaubt, weil Drainwasser in diesem Fall eben technisch gar nicht anderweitig abgeleitet werden kann? Hat die Rohbaufirma die Pumpe geliefert und montiert?

Neue Fragen eben. Wer nicht dabei war, sollte mit vorschnellen 'Lösungen' zurückhaltend sein.

Gruß
mmue

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Bodenplatte verschlimmbessert....!! 15 Jul 2014 21:01 #52767

KaiF schrieb: Es soll aber auch schon funktioniert haben, indem man einfach mal den Dorfmaurermeister am Telefon ordentlich runderneuert hat.


:)
Mit dir würd ich gerne mal den einen oder anderen Kasten Bier trinken....
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Bodenplatte verschlimmbessert....!! 16 Jul 2014 06:39 #52768

Also ich habe mir schon auf die Fahnen geschrieben mit allen Beteiligten fair umzugehen.
In der Regel kriegt man das "auf dem Land" ohne lästigen Schriftverkehr und Rechtsverdreher hin...

Es geht darum im ersten Gespräch mit Firma und Bauherrn Hintergrund Wissen zu haben.
Wer was bestellt hat klärt sich dann. Meistens bekommt man dann eine für alle praktikable Lösung auf den Tisch.

Ich wollte nur für mich erst mal klarstellen, ob die durchgeführte Sanierung dem Bauherren überhaupt zumutbar und rechtssicher ist. Ist sie das nicht, müssen wir was ändern. Ist das ein normales Vorgehen (ich kenne das so nicht!) kann ich das dem Bauherren auch so verkaufen.


Die rechtliche Seite ist also vorerst uninteressant.
Mir geht es primär darum, ob die so durchgeführte Maßnahme praktikabel, rechtssicher und "Stand der Technik" ist
Müssen wir was verändern, ja oder nein?
..

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