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Kostenschätzung für Bauherren 01 Jul 2014 09:52 #52579

Hallo zusammen....

mal ne Frage an die Baurechtler

Ein Bauherr bittet einen Architekten um die Planung zum Umbau seines Wohnhauses.

Der Arch macht eine Kostenschätzung (in diesem Fall von 290.000,-€)
Der Bauherr geht damit zur Bank, bekommt die Finanzierung durch, und fängt an.
Nach 8 Wochen Bauzeit, und Einholung diverser Angebote korrigiert der Arch seine Kostenschätzung
(in diesem Fall von 290.000,-auf 450.000,-€ !!!!)
Der Bauherr kriecht gramgebückt mit der neuen Schätzung zur Bank, und verweigert ihm nun die Nachfinanzierung!!

Nun mal meine Frage in die Runde....
Kann der Bauherr den Planer in diesem Fall mit ins Boot holen und haftbar machen für die fehlerhafte/unzureichende Kostenschätzung...?? Es ist ja ein deutlicher Unterschied.....

Oder ist es so wie ich vermute, das man den Arch schlecht fassen kann, da er sich ja immer rausreden kann, das die alte Kostenschätzung auf (mündlich) anders vereinbarten Grundlagen basierte.
Es gibt keinen Architektenvertrag.

Andreas
..

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Kostenschätzung für Bauherren 01 Jul 2014 10:25 #52580

Andreas schrieb:
Kann der Bauherr den Planer in diesem Fall mit ins Boot holen und haftbar machen für die fehlerhafte/unzureichende Kostenschätzung...??


Natürlich NICHT.
das wär ja auch noch schöner, wenn wir schon für "Schätzungen" haften würdn
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Kostenschätzung für Bauherren 01 Jul 2014 10:36 #52581

hier habe ich was dazu gefunden....
So ganz ohne Haftung ist es wohl nicht.... man kann aber tüchtig danebenliegen ohne schlechtes Gewissen zu bekommen.... :whistle:


Dateianhang:

Dateiname: Kostenscht...tekt.pdf
Dateigröße:62 KB
..
Anhänge:

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Kostenschätzung für Bauherren 01 Jul 2014 10:45 #52582

Ich kenne einen kleinen Fall aus dem Bekanntenkreis.

Der Architekt hatte die HEIZUNG in der Kostenaufstellung vergessen....

Es musste zu einem erhöhten Zinssatz nachfinanziert werden.


Der BH wollte auch dem Archi die Rechnung kürzen, hat er aber am Ende nicht gemacht.... wegen drohen mit Anwalt und so

:)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Kostenschätzung für Bauherren 01 Jul 2014 11:18 #52583

Andreas schrieb: hier habe ich was dazu gefunden....
So ganz ohne Haftung ist es wohl nicht....


Das ist noch alles Rechtsprechung nach alten Fassungen der HOAI.

Die neue HOAI fordert in Leistungsphase 1 (Anm.: ausgeschrieben mit Grüßen nach Entenhausen) eine Bedarfsanalyse vom Bauherrn und die Aufstellung eines Kostenrahmens. Ab Leistungsphase 2 wird stets der Vergleich des aktuellen Kostenstandes (Schätzung, Berechnung usw.) mit den finanziellen Rahmenbedingungen gefordert.

Ergo ist zu erwarten, dass es zukünftig wohl eine stringendere Rechtssprechung zu diesem Thema geben wird. Und kaum zu unserem Gunsten...

P.S. und Grüße an Gustav: HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

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Letzte Änderung: von Alsheimer.

Kostenschätzung für Bauherren 01 Jul 2014 18:22 #52591

hi,

durch die 2013er ist das thema ..hmmm .. nicht einfacher, sondern
anders geworden ;)

mag man (wieder mal) verleitet sein, die diskussion um erfüllung der
leistungsphasen führen zu wollen, so war schon zu zeiten der 2009er
(und vorher - wenn auch selten) das thema beratungsdefizit die gern
gezogene jokerkarte neben der grundsätzlichen erfüllung eines
werkvertrags, zu dessen nicht ganz unbedeutendem inhalt auch
die baukosten gehören ;)

die neueren hoai´s wären, wenn sie handlungsanweisungen und
nicht honorargrundlagen wären, bzgl. baukosten formal immer
ausgefuchster (um nicht nochmal den samstag mit "stringent" zu
zitieren ;) ) geworden; auslegungen werkvertraglicher ansprüche
ziehen nach und (!) der "kostenfehlertoleranzbereich" wird kleiner.
(vorsicht mit alter "kostenberechnung + 30%"; ist objektbezogen).

bei der diskussion muss man sich aber erstmal überlegen, welcher
objektive schaden bei einer kostenüberschreitung entsteht, wie der
belegt und wie der ausgeglichen werden kann.
entgangene lebensfreude zählt wohl nicht.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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