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Frage bezgl. Unterschrift Baubeginnsanzeige Bayern 20 Jul 2013 11:22 #48848

Hallo Kollegen,
eine Frage bezgl. Unterschrift Baubeginnsanzeige. Ich soll in Bayern ein Haus GK 3 Holzbau rechnen, EG OG DG. Standard, nichts aussergewöhnliches. Lastweitergabe auf Kellerdecke. UG rechnet Kellerbauer selbst, Angebot Statik soll ich aber nur für den Holzbau mit Unterschrift der Baubeginnsanzeige machen. Was bedeutet diese Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige? Dass ich der Ersteller des Standsicherheitsnachweises bin und die komplette Statik rechnete, was nicht der Fall ist, und für Fehler einer vielleicht sogar nicht vorhandenen Massivbaustatik hafte? Oder lässt sich das auch Haftungstechnisch schön gliedern? Nachweisberechtigung Bayern habe ich.
Über eine kurze RA wäre ich dankbar.

vg
sebastian

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Frage bezgl. Unterschrift Baubeginnsanzeige Bayern 22 Jul 2013 11:18 #48849

Hallo Sebastian

meiner Meinung beantwortet der Kriterienkatalog deine Frage:

"2.Ersteller des Standsicherheitsnachweises
(Werden die Standsicherheitsnachweise durch mehrere Tragwerksplaner erstellt,
erfolgt die Koordinierung durch den Unterzeichner)

www.innenministerium.bayern.de/assets/st...kriterienkatalog.pdf

Das bedeutet, du hast die Koordinierungspflicht. Ich würde mir (dann hast du die Pflich m.M. erfüllt) die Berechnung
vorlegen lassen.
(Zumindest darauf hinweisen und das Titelblatt der Berechnung würde ich einfordern.
Manchmal möchte ich gar nicht zu viel sehen, ....)

Gruß Helmut
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Frage bezgl. Unterschrift Baubeginnsanzeige Bayern 22 Jul 2013 12:49 #48850

Dank dir für die Information.

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Frage bezgl. Unterschrift Baubeginnsanzeige Bayern 22 Jul 2013 16:18 #48855

Hallo,
ich möchte keinen Anstoß für ellenlange Diskussionen geben, aber wenn das so ist wie beschrieben, würde ich mir in jedem Falle ansehen was der Kellerstatiker abgeliefert hat und meinen Auftraggeber darüber informieren,
man weiß doch, wie heutzutage die Dinge gedreht werden und schon ist man dabei....

meint galapeter97

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