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Nachweisberechtigung bzw. Nachweisbescheinigung 30 Apr 2013 21:42 #47561

  • Stahlknecht
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Hallo Kollegen,


habe mal eine Frage bezüglich der Nachweisberechtigung bzw, Nachweisbescheinigung.

Fall:

Statiker ist nachweisberechtigt und erstellt eine statische Berechnung. Statiker nimmt auch die Bewehrung usw. ab.
Jetzt gibt es z.B. Probleme mit der Honorierung durch den Architekten oder Bauherrn.
Das einzigste Druckmittel was man da noch als Statiker so hat, ist die nicht Ausstellung der Bescheinigung der Nachweisberechtigung für das Amt zur Rohbauabnahme. Sowie in diesem Fall droht das Amt jetzt mit Zwangsgeldern und Baustopp.
Jetzt gibt es aber in diesem Landkreis einen Statiker, der für Bauherrn, Architekten einfach ohne das er die Statik oder irgendwelche Abnahmen ausgeführt hat, einfach seine eigene Nachweisberechtigung zur Verfügung stellt (für Honorierung keine Ahnung).

Meines Erachtens ist das nicht Rechtens, weil nur dieser Nachweisberechtigt ist, der die Statik und die Abnahmen durchgeführt hat.


Wie seht ihr das und welche Erfahrung habt Ihr schon mit solchen dubiosen Machenschaften (als solches empfinde ich das) vlt. schon gehabt? Wie sieht das Rechtens aus, kann man das irgendwo vlt. nachlesen, wie die Rechtslage dort ausschaut?
Wie würdet ihr damit umgehen?


Zur Info: ich befinde mich im Bundesland Hessen


Vielen Dank

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Aw: Nachweisberechtigung bzw. Nachweisbescheinigung 01 Mai 2013 20:21 #47578

hallo,

hier wird klar gegen hbo und nbvo verstoßen. wende dich vorerst an die ingenieurkammer
bzw. bauaufsicht. nenne auch den namen des statikers (wenn du ihn kennst), der so grob fahrlässig die nachweisberechtigung missbraucht.
eine mail mit großen verteiler an zuständige behörden bewirkt auch wunder. irgendjemand würde sich schon darüber interessieren.

gruss

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Aw: Nachweisberechtigung bzw. Nachweisbescheinigung 02 Mai 2013 06:22 #47586

Guten Morgen Stahlknecht!


Das ist keine Bagatelle, sondern grenzt in meinen Augen gar an Urkundenfälschnung. Aber derartiges sollte sich doch schnell überprüfen lassen, wenn man das Formblatt und das Deckblatt der Statik nebeneinander legt und hier unterschiedliche Namen auftauchen.

In der Erklärung (siehe hier / Anlage 2 ) wird ausdrücklich bestätigt, dass der Unterzeichner auch der Ersteller ist und mit der statischen Berechnung sowie der Bauüberwachung beauftragt ist.
Und wissentliche Falschangaben sind (mindestens) eine Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld belegt (siehe hier / § 10 ).

Wie sieht es denn mit der Haftung aus? Übernimmt diese dann auch der "Blindunterschreiben"?


Also mir fehlen hier fast die Worte ...

Gruß
taw

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Letzte Änderung: von taw.

Aw: Nachweisberechtigung bzw. Nachweisbescheinigung 02 Mai 2013 18:16 #47614

  • Stahlknecht
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Vielen Dank für die Antworten, habe ich mir schon gedacht, das das nicht rechtens ist.

Wurde mir auch bei der Ing.-Kammer so bestätigt und die wollten unbedingt den Namen des Ing. wissen.

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