Hallo,
braucht man zur Erstellung einer Klarstellungssatzung oder Innenbereichssatzung (wo festgelegt wird, das Grundstücke, welche zum Außenbereich zählen, zum Innenbereich zugeordnet werden) eine Bauvorlagebrechtigung?
Wer macht soetwas? Landschaftsarchitekten? Können das Anwälte machen, die sich mit dem geltenden Recht auskennen? Kann das jeder Bauingenieur machen, der sich das fachlich zutraut?
DANKE