Moin Kollegen,
eine Frage:
darf ich als Nachweisberechtigter in Hessen Statische Berechnungen für EFHs in NRW aufstellen?
Oder muss die Statik dann dort geprüft werden? Größere Bvh. lassen wir ja sowieso immer prüfen, aber wie sieht es mit EFH/Garage/Anbau aus?
Gruß
Wadi