Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Nachweispflichtige Bauteile ? 30 Jan 2012 14:58 #39631

Hallo Kollegen,

kann mir jemand erklären was im Sinne der Standsicherheit "Nachweispflichtige Bauteile" sind ?


=> In einem Leistungsverzeichnis ist der Festigkeitsnachweis für alle "Nachweispflichtigen Bauteile" und deren Verankerung gefordert.


Speziell geht es darum:
Gebäudeklasse 4 bzw. 5 / Genehmigungspflichtig + Prüfpflichtig


1) Sind zugängliche raumhohe Fenster/Schaufenster im Erdgeschoss (ohne absturzsichernde Funktion) nachweispflichtige Bauteile ?

2) Sind leichte Innentrennwände ohne tragende Funktion nachweispflichtige Bauteile ?

Wenn ist ein Bauteil
nicht "nachweispflichtig" ?



Grüße
Ernst

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Nachweispflichtige Bauteile ? 31 Jan 2012 16:11 #39678

  • Differentialität
  • Differentialitäts Avatar
  • Offline
  • Beiträge: 47
Hallo Ernst,

Die grundsetzlich geforderte Standsicherheit für bauliche Anlagen als Ganzes und in Teilen ist in der Landesbauordnung (bei uns hier die bayrische) gefordert.

Da bei einem raumhohen Schaufenster, das sich aus der Verankerung löst, jemand zu Schaden kommen oder zumindest Sachschaden entstehen kann, würde ich auch meinen, dass hier ein Nachweis bzw. die der Richtlinie konforme Konstruktion und Verankerung gefordert ist.

Zur nichttragenden Innenwand wäre hier auch was ausgeführt(siehe konkret letztes Posting):
www.diestatiker.de/statikerforum/4-stati...nde-innenwaende.html

VG Stephan
"Wie, sie wollen mehr Geld? Nur, weil das, was gebaut wird auch funktionieren soll??"

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Nachweispflichtige Bauteile ? 04 Feb 2012 17:34 #39770

hi,

über "nachweispflichtige" gibts im ingenieurblatt, von der ghv und anderen
quellen immer wieder auslegungen - da auf dem laufenden bleiben zu wollen, ist
ein hehres unterfangen ;)

im konkreten fall ist vielleicht das "lv" etwas verwirrend?
bei "lv" denke ich an generalplanerstab? oder gü? mit vertraglichen
besonderheiten,
ausserhalb "normaler" hoai-leistungen?

würde man von hoai-konformen leistungen ausgehen, könnte man "kleine" fenster
zur werkplanung oder handwerklichen selbverständlichkeiten verschieben, grosse
fenster wären als fassade gesondert zu beauftragen.

bauteile, die zur standsicherheit des gebäudes nicht erforderlich sind (eben
auch fassaden), würden nicht zum o.g. "normalen" umfang gehören.

ohne vertragliche grundlagen zu kennen .. noch schwieriger als sonst ;)

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten