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Rahmenvertrag für Tragswerkplanung im Stahlbau 02 Jan 2012 21:07 #39235

Hallo Forengemeinde,
für ein Gespräch mit Tragwerksplaner im Stahlbau bin ich auf der Suche nach sinnvollen Vorgaben.

Bei unserem Produkt gibt es eine Systemstatik, trotzdem müssen die Lasten für Fundamente erarbeitet und häufig die Bewehrungspläne gezeichnet werden.

Kann man evtentuell für jede Besonderheiten wie zum Beispiel Aussparung in der Bodenplatte eine pauschale vereinbaren?
Oder aber pauschale für Anbindung eines Treppenturmes?

Wie kann mann sonst eine faire Vereinbarung treffen die auch vorab einfachzu kalkulieren ist.

Frohes Neues Auftrieb

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Aw: Rahmenvertrag für Tragswerkplanung im Stahlbau 02 Jan 2012 23:40 #39240

Hallo, wenn ich das recht verstehe, braucht Ihr eine prakt.
Bemessungsbasis für den Preis eurer Statik f.d. Vertrag?
Nach HOAI 2009, Tab.50 Abs. 1 Tragwerksplanung sollte man
von den Anrechenb. Kosten, der Honorarzone III, den LPh 1-4
(Genehmigungsplanung=55%) ausgehen. Bei 500 T€ ergibt das
den Preis i.H.v. rd. 23.835 € für den Statiker. Umgerech-
net auf die Zahl der Arbeitsstunden (Std.satz = 150 € br.)
heisst das, die Statik muss in 158 h fertig sein. Oder, bei
einem gr. EFH von 700m³ UBR, heisst das rd. 34 €/m³ UBR.
Stundensatz ist Summe aller Kosten/h, nicht etwa Gehälter.
Wenn man so Richtwerte für alle Arten Gebäude bildet, läßt
sich der Preis unschwer bestimmen. Es gibt einf. Honorar-
rechner, die die erford.Zahlen liefern (www.hoai.de)
Gruss W.E.
P.S. Das Einfachste ist der vereinbarte Gesamtpreis, aller-
dings sollte man vorher nach HOAI berechnet haben, denn das
ist öff. Preisrecht.

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