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Minderwerte bei Baumängeln 08 Apr 2010 16:53 #32342

Hallo liebe Kollegen,

ich möchte zu dem Thema Minderwerte folgenden Fall zur Diskusion stellen:
Es geht hier um ein Neubau eines Einfamilienhauses in dem die Kellerbodenkonstruktion durch einen Havarieschaden kurze Zeit durchnässt war. Der Boden wurde durch eine Bauaustrocknungsfirma entfeuchtet. Die Dämmung ist aber nun stellenweise mit Schimmelpilzen befallen.
Der Bodenaufbau besteht von unten nach oben aus:
25 cm Stahlbetonbodenpplatte
Schweißbahn
7 cm Dämmung
PE-Folie
7 cm Estrich
Laut eines Berichts von einem biologischen Labor könnte man die Bodenkonstruktion abschotten (kapseln), so dass keine Schimmelpilzsporen entweichen können. Dafür müssen entsprechend alle Randfugen geschlossen werden.

Frage wie sieht es mit einem Minderwert oder merkantilen Minderwert aus?
Die Gebrauchstauglichkeit der Bodenkonstruktion ist ja noch gegeben, so dass meiner Meinung nach ein technischer Minderwert nicht in Rechnung gestellt werden kann.
Aber wie sieht es mit einem merkantilen Minderwert aus, könnte man diesen gegenüber dem Bauträger in Rechnung stellen?

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Aw: Minderwerte bei Baumängeln 10 Apr 2010 08:07 #32355

Hallo Alex,
kann Deine Frage nicht konkret beantworten weil das etwas für Juristen ist . Aber auf soetwas würde ich mich nicht einlassen.
Estrich raus und alles Neu.

Jupp

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Aw: Minderwerte bei Baumängeln 10 Apr 2010 11:32 #32356

genau
wer will denn später sicherstellen das
wie vom Biologen gefordert alle Bodenfugen dauerhaft geschlossen werden und bleiben. (Silikonfugen = Wartungsfugen)

Das ist doch Grobmüll.

Alle beteiligten wissen auch das das Grobmüll ist, und deshalb bekommt der Bauherr einen finanziellen Ausgleich weil er dann mit dem Grobmüll leben muss.
Also keine Kompromisse. Alles so einbauen das alles in Ordnung ist (zur Not auch Estrich raus) und dann stellt sich auch nicht mehr die Frage nach dem Minderwert.

Andreas
..

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Aw: Minderwerte bei Baumängeln 12 Apr 2010 08:24 #32360

Schön wenn es so einfach wäre.

Versicherungen und zahlreiche Gerichtsurteile sehen das anders und zum Teil auch mit gutem Grund.
Wie schon erwähnt, handelt sich hier um einen Neubau mit bewohntem Kellerbereich, also mit einer hochwertigen Nutzung.
Der zu erbringende Aufwand der Mängelbeseitigung würde im keinen vernünpftigen Verhältnis zum erwartenden Erfolg stehen.
Juristen sprechen hier von einer "Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung".

Des Weiteren werden, laut Bericht des biologischen Labors, nur dann Schimmelpilzporen an den Randfugen freigesetzt, wenn eine Art Pumpbewegung (Sprungbewegungen)stattfindet.
Das dauerelastische Fugen in Zukunft intensiver inspiziert werden müssen liegt auf der Hand. Ist aber, laut Gerichtsurteilen, hinnehmbar.

Zu dem Kommentar des Vorgängers: Wäre schön wenn man auf dieser Plattform ein gewisses Niveau einhalten könnte, heeerje :-)

Also, wäre schön wenn jemand was zum Thema "merkantiler Minderwert" berichten könnte.

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Aw: Minderwerte bei Baumängeln 12 Apr 2010 09:23 #32363

Hallo Alex07

Vorab
Wenn ich Sie mit dem Wort "Grobmüll" in Ihrem Ästhetischen Empfinden
verletzt haben sollte tut mir das natürlich unendlich Leid, und ich hoffe nicht
das es ausschließlich an meinem niveausenkenden Beitrag lag das hier so wenige Kollegen
mitposten.
Ich wurde wohl in zahlreichen Baustellenbesuchen über die Jahre, rhetorisch in die falsche Richtung geschult... B)

Aber mal im Ernst:
Da ist ein Bauherr, der hat sich für viel Geld ein Haus bauen lassen. Nun stellt sich raus
das er Schimmel in seinem Keller hat, und die Expertenschar sagt ihm das ist aber gar nicht so
schlimm wenn man das abdichtet und ständig die nächsten 100 Jahre kontrolliert. Wie würden Sie sich
da als Bauherr fühlen?? Würden Sie Ihr Kind in einem Zimmer im Keller schlafen lassen??

Wenn nur temporär Wasser in der Dämmung war, und sich dadurch Schimmel gebildet hat und
die Dämmung/der Estrich nun trocken ist und bleibt, wird es doch wohl Möglichkeiten geben mit irgentwelchen
Mitteln (tüchtig Chemie!) den Schimmel abzutöten (Injektionen?!). Dann ist es dauerhaft behoben, und der Ursprungzustand hergestellt. Eventuell mal einen anderen Baubiologen zu Rate ziehen...

Den Schimmel aber unbehandelt im Boden zu belassen und unkontrolliert wuchern zu lassen ist meiner Meinung nach
Gr... (huch) nicht Richtig, da eine Abdichtung dauerhaft nicht funktionieren kann.
Da ist man dann auch als Techniker in der Pflicht mal einem Gericht zu sagen was Richtig ist, und was nicht.

Hilft das nun aber alles nichts will ich mich mal zu dem "merkantilen Minderwert" auslassen.
Merkantiler Minderwert soll glaube ich, einen theoretischen Minderwert darstellen.
Das ist ganz enfach.
Stellen sie sich vor, sie möchten ein Haus Kaufen.
Sie schauen sich eins an. Die Frau und die Kinder finden es toll. Die Umgebung ist toll
die Nachbarn sind toll, die Aufteilung ist toll. Alles ist toll, und sie einigen sich auf z.B. 200.000,-€
Der merkantile Minderwert ist das, was sie weniger Zahlen, wenn Ihnen der Verkäufer eröffnet, das sie auf
einem Schimmelpilz wohnen! :ohmy:

Also bei mir Läge der bei ca. 100% der Sanierungs.- oder (wenn möglich) Injektionkosten.

schöne Grüße
Andreas
..

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Aw: Minderwerte bei Baumängeln 12 Apr 2010 12:17 #32371

Lieber Andreas,

schön das Du so fleissig an diesem Thema interessiert bist.
Bitte lese Dir mal meine erste Nachricht mal in Ruhe durch,lass es dann sacken, vielleicht kommst Du dann noch darauf warum es hier eigentlich geht.
Also ich drücke Dir die Daumen! ....toi toi toi

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