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Softwareabschreibung 06 Jul 2009 16:09 #30324

  • HerrLehmann
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  • Beiträge: 1225
Hallo,
wie setzt ihr eure Updates der Statiksoftware > 150 € steuerlich ab ?
* Afa 3-4 Jahre oder als Aufwendung für Wartung u. Updates (Erhaltungsaufwand) sofort in voller Höhe abzugsfähig.

Das Problem ist aber:
Erhält die Software eine zusätzliche Funktionalität oder wird der Anwendungsbereich über die standardmäßig vorgesehenen Einsatzgebiete hinaus ausgedehnt, liegt eine Erweiterung oder wesentliche Verbesserung der Software vor.
Hierdurch wird ein neuer Vermögensgegenstand hergestellt. Die Aufwendungen für die Erweiterung oder wesentliche Verbesserung der Software sind als Herstellungskosten zu aktivieren. Der Restbuchwert der alten, erweiterten Software ist auszubuchen. Bei Eigenherstellung sind die Aufwendungen wegen des Aktivierungsverbots als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe zu behandeln.

Wenn ich einen Steuerberater hätte würde ich natürlich den Fragen.

Grüsse

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Aw: Softwareabschreibung 13 Jul 2009 13:54 #30380

Hallo,

das siehst du viel zu kompliziert.

Höhere Beträge (wo es sich mal lohnt) werden so oder so über mehrere Jahre abgeschrieben. Ein Aufsplitten in versch. Positionen wie Update, Wartung, Miete und Neuerwerb macht mein Steuerberater bei mir nicht.

Ist die Grenze jetzt schon bei 150EUR angekommen? Lag die nicht noch vor Kurzem sehr viel höher? Für welches Steuerjahr meinst du das genau?

Gruß aus Entenhausen
Me transmitte sursum, Caledoni!

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