Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Honorarermittlung 14 Apr 2009 14:11 #29876

Hallo Kollegen!
bevor ich ein Angebot für ein Wohngebäude mit 12 WE abgebe,
werde ich Euch um Rat fragen.
Der umbaute Raum hat ein Volumen von V = 3.300,00 cbm.
Netto-Rohbaukosten:
R = 3.300,00 x 101/1.19 ~ 280.000,00 €.
Grundleistungen nach §64 2 bis 5 (94%).
Was sind die anrechenbaren Kosten, mit denen ich in der Honorar-
tafel das Grundhonorar ablese?

Vielen Dank im Voraus!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Honorarermittlung 14 Apr 2009 16:53 #29881

Wenn die Vertragsparteien schriftlich vereinbaren, daß (bei Gebäuden mit hohem Anteil an Kosten der Gründung und Tragkonstruktionen, sowie Umbauten) die Kosten nach Absatz 6 Nr.1 bis 12 ermittelt werden, geht man mit den 280000 € in die Tabelle zu § 65.
Laut HOAI Absatz 4 sind jedoch 55% der Kosten der Baukonstruktionen und 20% der Kosten der Installationen der Regelfall. Dies Kosten müssten vom Planer angegeben werden, oder sie müssten aus Kostenkennwerten (BKI) abgeschätzt werden.
Der Konkurrenzdruck wirds richten!

Gruß Wolfgang

PS. auf die 94% bin ich nicht gekommen :)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Honorarermittlung 14 Apr 2009 16:57 #29882

Achso....es werden Schalpläne gefertigt und Werkstattzeichnungen geprüft (42%) aber keine Mengen ermittelt (auch keine Betonstahllisten?)

Gruß Wolfgang

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Honorarermittlung 14 Apr 2009 17:34 #29885

Hallo Wolfgang!
Danke für die rasche Antwort.
Die Netto-Rohbaukosten sind aber nicht identisch mit
mit den anrechenbaren Kosten aus den Baukonstruktionen?
Müssten doch geringer sein.

mfg

P.S.
Am Ende ist man froh, wenn man wenigsten mehr bekommt
als der PI.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Aw: Honorarermittlung 15 Apr 2009 05:16 #29886

Hallo Kuli2008,

ich hätte schon angenommen, daß Rohbaukosten, die mir mein Auftraggeber nennt, oder die ich mir selbst aus Tabellen errechne, die anrechenbaren Rohbaukosten sind. Das Beispiel nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden (hier Rhld-Pfalz) gerechnet: 3300cbm * 58 € * 1.84 / 1.19 = 295946 €
liegt nicht sooo weit weg und ist auch nur eine Schätzung!
Im Idealfall wird dann nach tatsächlichen anrechenbaren Rohbaukosten abgerechnet....ist aber bei Auftraggebern nicht so beliebt, die mögens gerne pauschal :)
Diese Rohbaukostenmethode bedarf aber, wie schon gesagt, der schriftlichen Vereinbarung. Regelfall der HOAI ist der Absatz 4.

Gruß Wolfgang

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten