Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Nachweisberechtigung für bautechnische Nachweise 16 Sep 2003 21:56 #889

  • Helmut Jakobi
  • Helmut Jakobis Avatar Autor
WER DARF WAS BESCHEINIGEN???<br />
Betrifft: <br />
Kriterien für die baulichen Anlagen nach § 59 Abs. 3 Satz 1 bis 4 der HBO.<br />
Anlage 1 zu § 2 Abs. 4<br />
Dort steht:<br />
"Eine Pflicht zur Bescheinigung der Standsicherheit baulicher Anlagen durch eine sachverständige Person liegt vor, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:"<br />
<br />
Die Punkte 4 + 5 des 10-Punkte-Kriteriums besagen folgendes:<br />
<br />
4.<br />
Tragende und aussteifende Bauteile gehen nicht bis zu den Fundamenten unversetzt durch. Ein rechnerischer Nachweis der Gebäudeaussteifung, auch für Teilbereiche, ist erforderlich.<br />
<br />
5. <br />
"Die Geschossdecken sind nicht linienförmig gelagert oder dürfen nicht nur für gleichmäßig verteilte Lasten (kN/m²) und Linienlasten aus nichttragenden Wänden (kN/m) bemessen werden. Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten planmäßig Einzellasten."<br />
<br />
Unsicherheit bestand bei einem Gespräch mit der Bauaufsicht, da die Meinung vorherrschte, der Nachweis für Decken mit leichten Trennwänden sei nur von Sachverständigen für Standsicherheit zu erbringen.<br />
<br />
Ich meine dazu: <br />
Der Rahmen wäre zu eng gefasst, wollte man daraus schließen, dass Nachweisberechtigte für Standsicherheit die Bestätigung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 NBVO, hierfür nicht abgeben könnten. <br />
<br />
Zu Punkt 4:<br />
Wenn bei einem Massivbau eine versetzte, tragende Mittelwand über z.B. einen Einfeldträger auf darunterliegende, tragende Querwände abgetragen wird, ist deshalb kein rechnerischer Nachweis zur Gebäudeaussteifung des Bauwerks erforderlich.<br />
Schlussendlich dürfte für Punkt 4 die Bestätigung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 NBVO möglich sein. <br />
<br />
Zu Punkt 5: (Ausschnitt)<br />
"Die Geschossdecken dürfen nicht nur für gleichmäßig verteilte Lasten (kN/m²) aus nichttragenden Wänden bemessen werden." <br />
Hier bezieht sich m. E. die Aussage "nicht nur" auf den Einschluss der Einzellastmöglichkeiten, wie sie z.B. aus Bereichen von Dachpfosten herrühren könnten. So bekommt auch der Schlusssatz: "Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten planmäßig Einzellasten" seinen Sinn.<br />
Fazit: Der Nachweis für Geschossdecken mit gleichmäßig verteilten Lasten (kN/m²) aus nichttragenden Wänden müsste von Nachweisberechtigten erbracht werden können. <br />
Also dürfte auch für diesen Punkt die Bestätigung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 NBVO möglich sein. <br />
<br />
Soweit die Auffassung aus meiner Sicht. <br />
Vielleicht gibt es Kommentare, die diesen und andere Punkte aus Sicht der Gesetzgebung erläutern.<br />
Wer sagt seine Meinung zu dem Beitrag?<br />
Oder wer benennt einen Kommentar?<br />
<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
H. Jakobi<br />
<br />
<br />
<br />

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Nachweisberechtigung für bautechnische Nachwei 17 Sep 2003 05:29 #890

  • Leonardo
  • Leonardos Avatar Autor
Dazu gibt es die "Arbeitshilfen zur Umsetzung der Nachweisberchtigtenverordnung", darin wird alles detailliert erklärt. Zu beziehen bei der IngKH.<br />
<br />
Grüße<br />

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Nachweisberechtigung für bautechnische Nachwei 17 Sep 2003 05:32 #891

  • Leonardo
  • Leonardos Avatar Autor
Oder hier:<br />
<br />
www.ingkh.de/pdf/nbvo_kriterienkatalog.pdf

<br />

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Nachweisberechtigung für bautechnische Nachwei 17 Sep 2003 18:52 #892

  • Jakobi
  • Jakobis Avatar Autor
Danke für den Tip, Kollege Leonardo, hat mir sehr geholfen!<br />
Gruß H. Jakobi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten