Bei Tragsystemen (z.B. schlanke und ausmittig belastete Stützen, schlanke Bogen und Rahmen), bei denen die Berücksichtigung der Verformungen erforderlich ist, und bei denen die Berücksichtigung der Verformungen ein Gebot der Wirtschaftlichkeit sein kann.
Wird z.B. ein Stahlrahmen dimensioniert und die Schnittgrößen nach Theorie II.Ordnung sind mehr als 10% größer als die Werte nach Theorie I.Ordnung so ist nach II.Ordnung zu rechnen.