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Kosten für Prüfstatiker - Nachträge ? 07 Aug 2003 13:53 #746

  • Detlef
  • Detlefs Avatar Autor
Hallo,<br />
Wer muß für die Kosten aufkommen, die verursacht werden, wenn ein Prüfstatiker Nachträge verlangt ?<br />
Z.B. wenn der Prüfer der Meinung ist, die Bügelabstände im Ringanker von 10 auf 9 cm zu verringern. Dann kommen höhere Stahlkosten, mehr Arbeitszeit und neue Bewehrungspläne hinzu. Wir wissen selbst, daß ein anderer Prüfstatiker diese Bügelabstände nicht geändert hätte. Also, ist doch alles vom Prüfer abhängig. Wie ist die Rechtslage für diese Kosten ? Muß ich, als Statiker, diese Mehrkosten zahlen ? Es handelt sich übrigens um einen Altbau, wo ich statisch nicht immer 100% auf der (DIN-Seite) bin. Danke<br />
Detlef<br />

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Re: Kosten für Prüfstatiker - Nachträge ? 08 Aug 2003 11:17 #747

  • Trost
  • Trosts Avatar Autor
In der Regel hat der Bauherr die Kosten für Materialmehrverbrauch zu zahlen, denn für eine ordnungsgemäße Ausführung sind die Mengen eben erforderlich. Das nennt man dann versicherungstechnisch "Sowiesokosten". Wo kämen wir denn hin, wenn der Bauherr meint, z.B. nur die halbe Bewehrung verbauen zu wollen und nachher den Statiker zur Finanzierung seines Bauvohabens heranziehen zu wollen.<br />
Wenn der Prüfer andere Querschnitte vorschreibt, ist auch kein stat. Nachtrag erforderlich: Er hat ja dann bereits das Erforderliche festgelegt.<br />
Im übrigen gibt es Normenvorgaben, da sollte es keine Diskussion über Bügelabstände geben.<br />
MfG D.TROST

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