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Gast
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Moin, Moin,
Frage nebenbei: in welchen Bundesländern sind eigentlich die neuen Normen DIN 1055-1:2002-06, DIN 1055-3:2002-10 und DIN 1055-100:2001?? bauaufsichtlich eingeführt? Gruß Pitt |
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Hallo,
nach meinen Kenntnisstand . in Bayern jedenfalls noch nicht. Liste vom 08/2004 siehe unter: www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/st...chn_baubest_2002.pdf Gruss Andreas Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Moin, Moin,
hm, demnach sind doch gem. Abschnitt 1.1 Teil 1 vom Juni 2002 und Teil 100 vom März 2001 eingeführt, oder? Gruß Pitt |
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Ich kann Wolfgang nur Recht geben. Bei den zahllosen Wohnhäusern, die ich schon gerechnet habe, war noch nie der Nachweis der Dachlatten erforderlich. Selbst bei Sparren- oder Gebindeabständen bis 1,20 m habe ich nie Probleme (auch nicht beim Prüfer) damit gehabt. Allerdings schreibe ich ab 1,00 m Sparrenabstand Latten 5/7 vor, damit die Dachfläche nicht wellig wird. über 1,20 m würde ich auch den von Wolfgang genannten Nachweis führen, aber wohl hauptsächlich wegen der Durchbiegung.
Gruß von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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Hallo,
habe in einem Altbau Sparrenabstände von 1,25 m. Dachlatte 4,8 x 3,8 habe ich mit g + Mannlast nachgewiesen. Passt ! Aber nur als 2-Feldsystem. Kann ich vorschreiben, dass die Latten mind. über 2 Felder durchlaufen ? Grüße |
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Hallo, warum sollte man das nicht können? Ist nun ja konstruktionsbeding erforderlich. Ich habe aber auch noch keine Dachlatten gesehen die nur jeweils eine Feldlänge lang sind. KM |
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