Schönen guten Tag,<br />
Kann mir jemand sagen, ob bei der Altbausanierung geringere Anforderungen an den Schallschutz gestellt werden dürfen als nach DIN festgelegt (auch wenn der Bestandsschutz nicht greift).<br />
Mir geht es vor allem um den Trittschall. Ich will die vorhandenen Holzbalkendecken so wenig wie möglich zusätzlich belasten.<br />
Im Wärmeschutz existiert ja eine Ausnahmeregelung für bestehende Bauten bzgl. der U-Werte.