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Fahrzeuganprall bei einer Distanz 01 Mär 2023 15:47 #77926

Hallo Leute,

ich bemesse gerade die Stahlkonstruktion einer Förderbandanlage für den Kiesabbau.
Die Förderbandanlage kreuzt dabei zwei Straßen, eine Anliegerstraße und eine Gemeindestraße.
Beide Straßen sind außerorts.
Abstand der Förderbandstützen vom Straßenrand einmal 4,50 m und einmal 7,0 m 
Für Straßen außerorts sind nach NA Anprallasten 1500 kN in Höhe = 1,25 m anzusetzten.

nun zu meinen Fragen

1.
gelten die 1500 kN aus dem NA tatsächlich auch für kleine Gemeindewege?
   Im EC selbst gibt es da noch eine Abstufung, im NA finde ich nichts dazu..
   
2. Die Anprallast ist natürlich tödlich für eine leichte Stahlstützenkonstruktion.
    Wie hoch muss ein Fundamentsockel sein, damit die Anpralllast nicht mehr anzusetzten ist.
   1,25 m wie die Anprallhöhe oder 0,80 m wie bei bast VZB 4 für Verkehrszeichenbrücken?

3. Gibt es für Deutschland Regelungen wie die Anpralllast im Abstand zur Straße abgemindert werden darf?
    Für die Schweiz gibt es da die SIA261.
    Dort braucht, bei einem ebenerdigen Abstand von 10 m, kein Annprall mehr berücksichtigt werden.
    Im Abstandsbereich von 2 bis 10 m wird nicht mehr die volle Anpralllast angesetzt. 

 



 

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Fahrzeuganprall bei einer Distanz 01 Mär 2023 21:38 #77932

1. gelten die 1500 kN aus dem NA tatsächlich auch für kleine Gemeindewege?
   Im EC selbst gibt es da noch eine Abstufung, im NA finde ich nichts dazu..
   Eventuell hilft hier DIN EN 1991-1-7/NA, NCI zu 4.3.1(1), Anmerkung 1

Besondere Maßnahmen sind nicht erforderlich:

  • in bzw. neben Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h und weniger,
  • neben Gemeinde- und Hauptwirtschaftswegen.

Dann wäre nur zu klären, was genau eine "Gemeinde - und Hauptwirtschaftsweg ist.

2. Die Anprallast ist natürlich tödlich für eine leichte Stahlstützenkonstruktion.
    Wie hoch muss ein Fundamentsockel sein, damit die Anpralllast nicht mehr anzusetzten ist.
   1,25 m wie die Anprallhöhe oder 0,80 m wie bei bast VZB 4 für Verkehrszeichenbrücken?
Nach meiner Interpretation der RiZ-ING VZB4 sind für die Fundamente von Verkehrzeichenbrücke keine weiteren Nachweise für Anpralllasten erforderlich, wenn die in der Zeichnung angegebenen Abmessungen eingehalten werden. Diese Abmessungen basieren auf DIN EN 1991-1-7/NA, NCI zu 4.3.1(1), Anmerkung 1, wo sie für Stützen und Pfeiler von Straßen- bzw. Eisenbahnbrücken über Straßen zusätzlich zur Bemessung auf Anprall gefordert sind. In Deinem Fall könnten man diese Vorschrift wohl analog heranziehen, wobei strengenommen das Fundament grundsätzlich für den Anprall nachzuweisen wäre, aber eben nicht mehr Deine Stahlstützen. Bitte aber auch beachten, dass die RiZ-ING VZB4 eine passive Schutzeinrichtung (in der Zeichnung "SE") vor dem Fundament fordert, durch die die Anpralllast minimiert wird.

3. Gibt es für Deutschland Regelungen wie die Anpralllast im Abstand zur Straße abgemindert werden darf?
    Für die Schweiz gibt es da die SIA261.
    Dort braucht, bei einem ebenerdigen Abstand von 10 m, kein Annprall mehr berücksichtigt werden.
    Im Abstandsbereich von 2 bis 10 m wird nicht mehr die volle Anpralllast angesetzt. 
Nein, gibt es nicht, vgl. DIN EN 1991-1-7/NA, NDP zu 4.3.1(1), Anmerkung 2
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Letzte Änderung: von saibot2107.

Fahrzeuganprall bei einer Distanz 02 Mär 2023 07:45 #77935

Hallo Saibot,

herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Die Anmerkungen 2+3 der DIN EN 1991-1-7/NA, NDP zu 4.3.1(1) hatte ich glatt überlesen.
Muss aber auch zugeben, dass diese Punkte für mich nicht wirklich Sinn ergeben.
Würde ja bedeuten, dass für alle Stützen die gleiche Anpralllasten anzusetzen sind.
Ob nun direkt neben der Straße gelegen, oder auch bei 500 m Entfernung.


 

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