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Gast
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Moin,
hier mein Senf dazu... Ich erlebe es immer wieder , dass auch die Brandschutznachweise oder -konzepte erst nach Vorlage der Baugesuchsunterlagen im Amt vorgelegt werden. Danach werden Änderungen notwendige weil der Entwurfsverfasser leider an den wichtigen Stellen, hier dann bei Fachplanung baulicher Brandschutz / Wärmeschutz oder sogar Schallschutz im Detail einfach zu grob geplant hat. Macht also dann eine Tektur notwendig usw... alles ärgerlich und mit Mehraufwand verbunden. Ich springe dann immer regelmäßig "IM KREIS" und ja auch mit der zu schwammig interpretierten Tragwerksplanung kann das passieren. Insofern kann ich das gut nachvollziehen, dass Kollg. ebend vor Abgabe der Genehmigungsunterlagen in den Ämtern auch die Fachplanung zum Genehmigungsstand querlesen wollen. Mir wäre das wichtig und immer empfehlenswert !! MFG Rüdiger Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro zert. Energieberater der BAFA /DENA München/Meissen
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Danke für deine Perspektive. Grundsätzlich ist das nachvollziehbar. Dennoch hoffe ich, dass etwaige Nachträge dann auch bezahlt werden.
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Wenn die Angebotsgestaltung entsprechendes berücksichtigt hat, sollte das kein Thema sein.
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