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Ansetzbaren Sohlwiderstand aus statischen Lastplattenversuchen ermitteln? 22 Jul 2021 07:29 #71780

Hallo Kollegen,

ich bräuchte mal den Rat von erfahreneren Leuten, als ich es bin.

Folgende Problematik: Für ein Brückenbauwerk soll während der Bauzeit der Überbau gestützt werden. Dafür werden zwei Stützen angeordnet. Die Statik wurde schon vor einiger Zeit angefertigt. Bodengutachten liegt vor von 2017. Die Stütze ist planmäßig zentrisch belastet und soll auf einem Fertigteilfundament gelagert werden.

FT-Fundament ist da und nun bekomme ich die Sachen auf den Tisch und es stellt sich heraus, dass der Planer seinerzeit keine erdstatischen Nachweise gemacht hat, bzw. den zulässigen Sohldruck einfach mit Basiswert 200kN/m² angenommen hat. Er kommt dann auf einen zulässigen Widerstand von 218kN/m².
Die Spannung unter dem Fundament liegt bei 216kN/m² und entsprechend liegen wir bei einer Ausnutzung von fast 100%.
Baustelle ist jetzt entsprechend skeptisch, ob das passt und ich habe die undankbare Aufgabe, das zu überprüfen. 

Nun gibt das Bodengutachten nur Gründungsempfehlungen für die Brückenpfeiler und Widerlager, die teilweise zwar flach gegründet werden, aber eben nicht auf GOK, sondern in tieferen Ebenen, die tragfähiger sind. Bodengutachter ist schon benachrichtigt und ich hoffe, dass die mir im Optimalfall die 218kN/m² bestätigen können. Die oberste Bodenschicht besteht aus "Anfüllungen/Anschüttungen mit Fremdbestandteilen".

Was mich aber jetzt eigentlich interessiert: Ich habe die Ergebnisse statischer Lastplattenversuche hier auf dem Tisch und leider keine Ahnung, ob ich daraus irgendwie die zulässige Sohldruckspannung ablesen kann. Damit hatte ich in der Vergangenheit noch nie zu tun. In der Literatur finde ich nur, dass man aus dem Diagramm was ich habe, die Ev1 und Ev2-Werte ermitteln kann. Habt ihr vielleicht eine Idee, was ich da machen könnte, falls vom Bodengutachter da nichts brauchbares kommt? Ich zweifle etwas daran, dass man mir da nach 4 Jahren noch irgendwelche brauchbare Infos zukommen lässt, aber ich hoffe, ich irre mich. Versuchsdiagramm siehe Anhang.

Ich wäre geneigt zu sagen, dass ich bei einer Normalspannung von 216 kN/m² nur eine Setzung von 0,26mm zu erwarten hätte. Aber das sagt mir ja grundsätzlich nichts darüber aus, wie sehr sich das über mehrere Monate unter dieser Last setzt. Deswegen wird das vermutlich ein falscher Ansatz sein. Wie seht ihr das? Ich freue mich über konstruktive Antworten! :-) 





 
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Ansetzbaren Sohlwiderstand aus statischen Lastplattenversuchen ermitteln? 22 Jul 2021 07:45 #71781

"Die oberste Bodenschicht besteht aus "Anfüllungen/Anschüttungen mit Fremdbestandteilen".

Das kann man vergessen

Soll der Bodengutachter doch eine Aussage treffen, m.W. hilft da auch kein Lastplattenversuch.
Entscheidend ist:
- Baugrund an UK Fundament und darunter
 
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Ansetzbaren Sohlwiderstand aus statischen Lastplattenversuchen ermitteln? 22 Jul 2021 10:37 #71786

Hallo,

Statische Plattendruckversuche nach DIN 18134 (darauf deutet der Auszug hin, den du mitgeliefert hast) sind im Straßen- und Erdbau weit verbreitet, haben einen Lastplattendurchmesser von nur 30 cm und liefern Verformungswerte Ev1 und Ev2. Das ist zwar nett, dass man dir die mitteilt, aber damit kannst du für den Nachweis der Tragfähigkeit von Fundamenten gar nichts anfangen.

Bei Plattendruckversuchen wird lediglich die (wiederholte) Setzung unter einer quasi Punktlast ermittelt, mehr nicht. Für den Straßenbau ist das zur Kontrolle der Verdichtung von einzelnen Unterbauschichten notwendig und sinnvoll, denn die Aufstandsflächen der Radlasten sind ja in etwa in dieser Größenordnung. Die Aussagekraft für das Setzungsverhalten von  vergleichsweise großflächigen Fundamenten (jedenfalls deutlich größer als 30 cm Durchmesser) ist begrenzt. Für die Tragfähigkeit der Fundamente (darum ging's dir ja) sagt das nix.

Ergänzung: Die Sohlwiderstände für deine Fundamentbemessung, ggf. in Abhängigkeit von Einbindetiefe und Fundamentbreite, solltest du beim Baugrundgutachter erfragen.

Gruß
mmue
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Letzte Änderung: von mmue.

Ansetzbaren Sohlwiderstand aus statischen Lastplattenversuchen ermitteln? 22 Jul 2021 10:53 #71788

Danke, ich dachte mir schon sowas.

Mit dem Gutachter bin ich schon im Austausch und er hat sich der Sache angenommen. Mal sehen, was sein Fazit sein wird. Ich hatte allerdings noch nie so einen Lastplattenversuch auf dem Tisch und wusste daher auch nicht, ob mir das in dieser Situation vielleicht irgendwie weiterhelfen sollte.

Vielen Dank für die Einschätzung. :-)

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Ansetzbaren Sohlwiderstand aus statischen Lastplattenversuchen ermitteln? 22 Jul 2021 10:57 #71789

Hallo,

Statische Plattendruckversuche nach DIN 18134 (darauf deutet der Auszug hin, den du mitgeliefert hast) sind im Straßen- und Erdbau weit verbreitet, haben einen Lastplattendurchmesser von nur 30 cm und liefern Verformungswerte Ev1 und Ev2. Das ist zwar nett, dass man dir die mitteilt, aber damit kannst du für den Nachweis der Tragfähigkeit von Fundamenten gar nichts anfangen.

Bei Plattendruckversuchen wird lediglich die (wiederholte) Setzung unter einer quasi Punktlast ermittelt, mehr nicht. Für den Straßenbau ist das zur Kontrolle der Verdichtung von einzelnen Unterbauschichten notwendig und sinnvoll, denn die Aufstandsflächen der Radlasten sind ja in etwa in dieser Größenordnung. Die Aussagekraft für das Setzungsverhalten von  vergleichsweise großflächigen Fundamenten (jedenfalls deutlich größer als 30 cm Durchmesser) ist begrenzt. Für die Tragfähigkeit der Fundamente (darum ging's dir ja) sagt das nix.

Ergänzung: Die Sohlwiderstände für deine Fundamentbemessung, ggf. in Abhängigkeit von Einbindetiefe und Fundamentbreite, solltest du beim Baugrundgutachter erfragen.

Gruß
mmue

 
Danke für die ausführliche und tiefergehende Antwort! Ich warte noch auf ein finales Statement seitens des Gutachters, stehe dem ganzen aber jetzt schon eher skeptisch gegenüber und vermute, dass wir da anders gründen müssen. :-/ 

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Ansetzbaren Sohlwiderstand aus statischen Lastplattenversuchen ermitteln? 22 Jul 2021 11:57 #71791

Hallo Nogeo, 
Ergänzung zu mmue bzgl. Bodengutachten und der evtl. aufkommenden Frage wer die Kosten zu tragen hat ( mit der Annahme die ZTV-ING ist vereinbart ) ... 

ZTV-ING Teil 6 / Abschnitt 1 / 3 Gründung 
(1) Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben zu Gründungsart und Gründungstiefe aus dem Geotechnischen Bericht nach DIN 4020 gelten nur für den Ausschreibungsentwurf und die dazugehörigen Traggerüste. Weicht der Auftragnehmer für die Gründung des Traggerüstes vom Ausschreibungsentwurf ab, muss der Auftragnehmer einen ergänzenden geotechnischen Bericht nach DIN 4020 zusammen mit den Ausführungsunterlagen vorlegen. Sämtliche Risiken, die aus der Änderung der Gründung des Traggerüsts des Ausschreibungsentwurfs resultieren, trägt der Auftragnehmer.

(2) In den Ausschreibungsunterlagen ist auf die planerisch vorgesehene Gründung des Traggerüsts einzugehen. 

Grüße Lehmann

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Letzte Änderung: von Lehmann.
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