Willkommen,
Gast
|
|
Bauträger verlangt Liste der Liefertermine je Bewehrungsplan.
Wie würdet ihr auf so etwas reagieren? Hintergrung: 1. Architekt gibt Pläne erst nach 6 Monaten frei. 2. Bauträger beauftrag Baufirma im Zeitpunkt wo 2 Pläne vom Prüfer freigegeben sind von Haus 1. 3. Haus 2, Haus 3, Haus 4 sind in Moment der Beauftragung nicht fertiggestellt da Architekt allergisch für Freigaben von Plänen. 4. Bauträger ordnet Änderung in den einen Haus 1 was komplett beim Prüfer ist. Somit ist nichts komplett fertig beim Prüfer. 5. Die Baufirma wurde also auf die Baustelle beauftragt vom Bauträger ohne das Pläne vorhanden sind. 6. Baufirma droht mit massiven Mehrkosten. 7. Jetzt bittet Baufirma und Bauträger mich den Statiker schriftlich feste Liefertermine für Bewehrungspläne zu geben für fast das gesamte Haus 3 und Haus 4 (also was übrige davon ist) |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
|
|
Wollen kann er viel, das kann man ihm nicht untersagen. Wollen ist ja nicht gleichlautend mit berechtigt und bekommen. In die Tiefe gegangen hätte er das vor Vertragsabschluss verkünden müssen. Wenn nicht erfolgt, sind vertraglich keine Termine vereinbart. Da kann er hüpfen und zetern wie er möchte.
Ansonsten, so als Mittelding und Kompromiss, auf jeden Fall nur relative Zeiten nach Eingang der Architekten-Ausführungsplanung eingehen. Zum Beispiel vier Wochen nach Eingang der Unterlagen. Sollten er mit Änderungen um die Ecke kommen, tickt die Uhr von vorne. Auf keinen Fall fixe Termine eingehen.
Folgende Benutzer bedankten sich: IB Herzogenaurach
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von DeO.
|
|
Was wer hätte bei Vertragsabschluss verkünden müssen sollen Juristen beantworten.
Als Planer schuldest du erst mal den Erfolg und wenn dein Auftraggeber eine Vorausschau bezüglich Planliefertermine abfordert wirst du dem nachkommen müssen. Aaaaber, als Statiker hängst du am Ende der Planungskette und würde ich erst mal abfragen wann die fertiggestellten und freigegebenen Werkpläne vorliegen. Mit den relativen Zeitangaben wie von DeO beschrieben wäre ich vorsichtig, da kommen dann 3 Geschosse auf einmal und dann müssen Schal- und Bewehrungspläne auch für 3 Geschosse auf einmal ausgeliefert werden. Ohne das Projekt und das vertragliche Umfeld zu kennen noch folgende Hinweise / Anregungen: - Meinen Angeboten füge ich eine Leistungsbeschreibung bei, wichtig ist der Passus Erstellen von Schalplänen auf Grundlage fertiggestellter Werkpläne - z.B. setzt der Schalplan Untergeschoß den fertiggestellten Werkplan Erdgeschoß voraus - darauf achten das die Schalpläne mindestens ein Geschoß Vorlauf gegenüber den Bewehrungsplänen haben - Beginn Erstellung Bewehrungspläne erfolgt nach Freigabe der Schalpläne - rechtzeitige Vorlage Werkpläne komplette Treppenhäuser nicht vergessen Bei meinen Bauvorhaben der letzten Jahre sind 12 - 14 Wochen vom Beginn Ausführungsplanung bis zur ersten Betonage der Regelfall, hängt natürlich auch vom Einzelfall ab. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von statiker99.
|
|
Als erstes schuldest du das was vertraglich vereinbart wurde. Gibt es eine Leistungsbeschreibung in deinem Vertrag, die auf die Terminplanung abzielt?
Bezieht sich dein vertraglich geschuldete Leistung auf die Leistungsphasen der HOAI? Dann ist die Mitwirkung bei der Terminplanung eine Grundleistung der Lph. 2 und 3. Ich selbst bin ein großer Verfechter der "Planung der Planung" und versuche für unsere (größeren) Projekte immer eine Planlieferterminplan zu erstellen und mit den anderen Beteiligten (Bauherr, Architekt, TGA, Baufirma) abzustimmen. Die Kausalkette des Planungsablauf muss dabei natürlich berücksichtigt werden. Dazu hat Statiker99 ja schon die richtigen Hinweise gegeben. Nach meiner Erfahrung versteht ein Bauträger und einen Baufirma diese Zusammenhänge, wenn man das richtig erklärt. Mit einem Planlieferterminplan hast auch du die Klarheit, wann du vom Architekten die Werkplanung bekommst und wie du dann deinen Kapazitäten einplanen kannst. Wenn der Architekt dann nicht termingerecht liefert, hast du ein gutes Argument warum deine Pläne nicht fertig sein können. Ggf. musst du dann auch Behinderung anmelden. Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von HaFo. Grund: Rechtschreibung korrigiert
|
|
wer termine nennt, sollte die auch einhalten, sonst kann´s teuer werden (entgangener ertrag aus vermietung, zinskosten - der kreativität sind keine grenzen gesetzt).
wenn das "Die Baufirma wurde also auf die Baustelle beauftragt" bedeutet, die baustelle ist bereits eingerichtet, laufen sowieso kosten auf - unabhängig, wie man sich einigt. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ich nennen kein Datum mehr,
sondern nur noch Bearbeitung Dauer mit beschriebenen Planungsvoraussetzungen.........
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, statiker99
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten