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Hallo,Eine Frage zur bautechnischen Prüfung von statischen Berechnungen.
Ich habe eine Anfrage zur Beurteilung eines Dachtragwerkes (Baujahr 1994) bezüglich der Tragsicherheit nach der Montage von Solarpaneelen auf der Dachfläche. Gebäude: Einkaufshalle (Fläche ca. 1000 m²) Stahlbetonfertigteile, Flachdach, Stützweite Fertigteilbinder ca. 18m, Höhe ca 8,0m. Demnach mindestens Gebäudeklasse 4 bzw. Sonderbau (bautechnische Prüfung immer erforderlich), Standort MV. Angeblich ist die Montage der Solarpaneele auf der Dachfläche genehmigungsfrei. Eine statische Berechnung soll zur Sicherheit zwar erstellt werden, eine bautechnische Prüfung der Statischen Nachrechnung soll aber nicht erforderlich sein. Bei einer Verkaufshalle (Sonderbau) kann ich mir das allerdings nicht vorstellen.Wie seht ihr das? Im Netz find ich hierzu nichts Eindeutiges. |
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Hallo,
ich habe auch mal eine Halle mit zusätzlicher PV-Anlage statisch überprüft. Die Berechnung wurde dem Prüfingenieur vorgelegt. Die Argumentation war Nutzungsänderung nach Art. 55 BayBO. www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-55 Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; so ist nun die Liebe die Erfüllung des Gesetzes.
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Ich hatte diese Woche auch eine solche Anfrage.
Produktionshallte, 80er Jahre. 30m Stb-Binder. Es soll eine Pv-Anlage drauf. Mit Gehwegplatten gesichert. Altstatik liegt nicht vor. Den Interessenten zum Amtsarchiv geschickt. Findet er was, sehen wir ergebnisoffen weiter. Ansonsten war es das. Keine Experimente. Bringt nix.
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Letzte Änderung: von DeO.
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Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang interessant, wie Schneelasten für Dächer mit Photovoltaikanlagen angesetzt werden müssen. Dazu gibt es auf unserer Webseite einen Fachartikel:
www.dlubal.com/de/support-und-schulungen...nowledge-base/001633 Viele Grüße Frank Faulstich (Dlubal Software GmbH) |
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Beim Lesen der BayBO ist mir in Art. 57 Abs. 1 Satz 3 folgender Wortlaut aufgefallen:
Verfahrensfrei sind Solarenergieanlagen auf Dachflächen sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung. Dies würde bedeuten, dass PV-anlagen auf bestehenden Gebäuden nicht prüfpflichtig sind, oder verstehe ich hier was falsch? Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; so ist nun die Liebe die Erfüllung des Gesetzes.
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Ich als Nordlicht würde ich es so lesen und interpretieren. Es kann natürlich sein, dass die bayrische Logik eine andere ist. Man weiß ja nie ..
"Verfahrensfrei" meint sicherlich, dass auch wenn nichts eingereicht und genehmigt werden muss, alle notwendigen bautechnischen Vorgaben und zugehörigere Nachweise (Statik) einzuhalten und zu führen sind und an der Baustelle vorliegen müssen. Das wird ja gerne mal bewusst sonnig ausgelegt, so nach dem Motto "juhu .. wir können machen was wir wollen, keinen interessiert es!" |
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