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Biegung Breitflachstahl 08 Apr 2021 08:15 #70844

Es werden natürlich die passenden Verbinder verwendet und zusätzlich bei der Montage verleimt. 


 
Warum denn das?
Vertraust Du den Verbindern nicht oder der Verleimung.
Die Leimfuge ist schubfest. Wenn diese trägt, kann der Verbinder nicht tragen (egal ob Dübel, Schraube, Nagel oder ähnliches), weil diese Verbindungsmittel immer mehr oder weniger Verschiebung benötigen, damit ihre Tragkraft "aktiviert" wird.
Wenn in der kombinierten Verbindung die Verbinder also tragen sollen, muss zuvor die Leimfuge reissen.
Es trägt entweder der Leim oder der mechanische Verbinder.
Also entweder oder oder. Entweder und oder ist unsinnig.
Da Du aber wahrscheinlich keine Zulassung zur Ausführung von tragenden Leimverbindungen auf der Baustelle hast (soetwas gibt es nicht), ist entweder sogar falsch und nur oder zulässig.

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Letzte Änderung: von Fantomas.

Biegung Breitflachstahl 08 Apr 2021 10:14 #70848

Ok danke für die Info. 

Mal so nebenbei erwähnt. Ich baue diese Treppe für mich selbst nicht für einen Kunden ich bin auch nicht selbstständig. 

Klar muss ich mich an gewisse Dinge halten und mich danach richten aber ich werde keine Probleme bekommen wenn ich nicht alles 100%ig nach Vorschrift machen. 

Oder sehe ich das falsch? 
Wer soll den über mich Richten

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Biegung Breitflachstahl 08 Apr 2021 10:24 #70849

Ok danke für die Info. 

Mal so nebenbei erwähnt. Ich baue diese Treppe für mich selbst nicht für einen Kunden ich bin auch nicht selbstständig. 

Klar muss ich mich an gewisse Dinge halten und mich danach richten aber ich werde keine Probleme bekommen wenn ich nicht alles 100%ig nach Vorschrift machen. 

Oder sehe ich das falsch? 
Wer soll den über mich Richten
 

Im schlimmsten Fall wird die Gravitation richten ... und evtl. wird ein weiterer Beweis für die Darwin'sche Theorie geliefert ...

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Biegung Breitflachstahl 08 Apr 2021 10:39 #70853

Unmöglich bei soviel Stahl ;-)

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Biegung Breitflachstahl 08 Apr 2021 11:18 #70857

Unmöglich bei soviel Stahl ;-)
 

Warum eig. noch Stahl einbauen, wenn es mit Holz funktioniert (siehe Zulassung).

Und beim Stahl ist es nicht anders als Fantomas es geschildert hat, bis der Stahl irgendwelche Kräfte aufnimmt, ist deine Holzkonstruktion schon aufgerissen.

Bei der Frage der Haftung, liegt es doch auf der Hand, es gilt das gleiche wie bei Glatteis mit der Streupflicht. Dein Besuch benutzt die Treppe und stürzt im schlimmsten Fall damit ein, dann wird sich schon ein Gericht der Sache annehmen zwecks Schadenersatz, etc.

Nur weil ich privat baue, kann ich nicht einfach die Bauregeln missachten. Grundsätzlich gilt zwar "wo kein Kläger, da kein Richter".
(Es gilt besondere Regel für Treppen in Wohnungen in denen mit unbeaufsichtigten Kindern zu rechnen ist - viel Spaß beim Aufpassen-)

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Biegung Breitflachstahl 08 Apr 2021 20:41 #70862

Naja die Treppe stürzt sicher nicht ein. Man sollte schon realistisch bleiben :-)

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