@Cebudom
Sowas steht in Deutschland in den LBO´s
z.b. für BW:
LBO AVO BW, §9
(7) Dächer an öffentlichen Verkehrsflächen und über Ausgängen müssen Vorrichtungen zum
Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis haben, soweit es die Verkehrssicherheit erfodert.