Willkommen,
Gast
|
|
Wobei man mit der ZTV-Ing insofern vorsichtig sein muss, dass sie gesondert vereinbart werden muss, um gültig zu sein. Ansonsten hätte ich noch DIN EN 1992-2/NA, NCI zu 7.3.2 (102) anzubieten:
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von saibot2107.
|
|
Korrekt. Die 56-Tage Festigkeit muß so oder so gesondert vereinbart werden. Ich finde solche Sachen halt in der ZTV-Ing schneller als in der DIN
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Jedem wie es gefällt
Außerdem sollte man unbedingt daran denken, die Annahmen bezüglich der Festigkeitsentwicklung auf den Ausführungspläne zu vermerken. Die Schneider Bautabellen machen hierzu nach den Auslegungsfragen zur DIN 1045-1 folgenden Textvorschlag:
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von saibot2107.
|
|
Hallo mcberg,
falls der Passus der DIN EN 1992-1-1 nicht bekannt sein sollte … NCI zu 7.3.2 (Mindestbewehrung für die Begrenzung der Rissbreite) (NA.6) "Werden langsam erhärtende Betone mit r <= 0,3 verwendet (in der Regel bei dickeren Bauteilen), darf die Mindestbewehrung mit einem Faktor 0,85 verringert werden. Die Rahmenbedingungen der Anwendungsvoraussetzungen für die Bewehrungsverringerung sind dann in den Ausführungsunterlagen festzulegen". Grüße Lehmann
Folgende Benutzer bedankten sich: mcberg
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Lehmann.
|
|
Hallo zusammen,
um wieder auf die Eingangsfrage zurückzukommen: In meinem letzten Seminar zum Thema Rissbreitenbeschränkung kam von Prof. Fingerloos die klare Ansage, dass der Tragwerksplaner sich aus der Betonrezeptur raushalten soll. D. h. wir geben die Betonfestigkeit und die Expositionsklasse vor. Wenn wir für die Rissbreitenbeschränkung eine langsame Festigkeitsentwicklung ansetzen, schreiben wir genau das auf den Plan. Das DBV-Merkblatt "Rissbreitenbeschränkung" hat dafür einen besseren Text als den alten aus dem Schneider. Die 56-Tage -Festigkeit schreiben wir nicht vor, sondern erlauben sie. Und wann man ausschalen darf? Keine Ahnung, aber bei einer ÜK-II-Baustelle gibt es doch einen Betoningenieur, den man fragen kann. Hängt ja auch von der Temperatur ab... Schönen Tag!
Folgende Benutzer bedankten sich: HaFo, Stefan11, DeO
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Diego,
ich widerspreche Ihnen … Betoneigenschaften vs. Betonzusammensetzung Die Aussage von Prof. Fingerloos sich als Planer aus der Betonrezeptur rauszuhalten ist richtig. Ihre Schlussfolgerung hieraus allerdings nicht. Die Normung unterscheidet u.a. zwischen „Beton nach Eigenschaften“ und „Beton nach Zusammensetzung“. Als Planer gibt man im Regelfall einen „Beton nach Eigenschaften“ vor. Durch die Angabe des r-Wertes schreibe ich dem Beton eine Eigenschaft zu aber dem Betonwerk keine Rezeptur (Betonzusammensetzung) vor. Das Betonwerk muss dann eine den geforderten Eigenschaften entsprechende Betonrezeptur zusammensetzen / finden. 56 Tage Festigkeit Ich rate dazu bei langsam erhärtenden Betonen die 56 Tage nicht nur zu erlauben, sondern auch zu fordern. Führt ansonsten schnell zu Nachträgen wenn man es nicht eindeutig vorgibt. Grüße Lehmann
Folgende Benutzer bedankten sich: mmue
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten