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Hallo Kollegen,
kennt jemand von euch Angaben zur Festigkeitsentwicklung von N-LH-Zementen? Ich werde bei einem Schwimmbad mit ziemlich massigen Bauteilen einen schwindarmen und langsamerhärtenden beton Beton r<0,3 mit einem CEMIII/A 32,5 N-LH vorschreiben. Nun kommt ja während dem Bauverlauf fast immer die Frage von der Baustelle: "Wann können wir denn ausschalen???" Für die üblichen R und N-Zemente gibt es ja die bekannte Tabelle zur ungefähren Festigkeitsentwicklung des Betons. Für "N-LH"-Zemente habe ich aber keinerlei Aussagen gefunden. Kennt sich da von euch jemand aus? Viele Grüße, mcberg |
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Letzte Änderung: von mcberg.
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hi,
kommt drauf an: w/z, T, zuschlag, schalart .. je nach rezeptur/zuschlag kann der beton nach 28d die nennfestigkeit haben - kann aber auch länger dauern. das kann am ehesten der mischmeister sagen .. hoz´e haben gerne eine längere und sorgfältige nachbehandlung, weil deren klinkerphasen länger brauchen, um auszureagieren. früh ausschalen und scharf trocknen .. besser nicht. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Hallo mcberg,
Nennfestigkeit Bei Betonbauteilen mit einem r < 0,30 sollte man vereinbaren die Nennfestigkeit erst nach 56d erreichen zu müssen. Nachbehandlung Als Faustformel ist mir da bekannt doppelt solange Nachbehandlung wie bei einem "normalen" Beton. Grüße Lehmann
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Gibt es dafür irgendeine Belegstelle / Literatur- / Normenhinweis? |
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ZTV-Ing. Teil 3 Abschnitt 1 Punkt 6:
(2) Für Bauteile, deren kleinste Abmessung mindestens 0,60 m beträgt und bei denen Zwang und Eigenspannungen aus abfließender Hydratationswärme zu berücksichtigen sind, darf in Anlehnung an die DAfStb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“ der Nachweis der Druckfestigkeitsklasse im Alter von 56 d geführt werden und in den Expositionsklassen XD2, XD3, XF2, XF3 oder XA2 – sofern ohne Luftporen – die Mindestdruckfestigkeitsklasse C30/37 betragen, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden: ― Das über 28 d hinausgehende Prüfalter wird in der Bemessung nach DIN EN 1992-2 oder DIN EN 1994-2 berücksichtigt. ― Die Festigkeitsentwicklung r = ƒcm,2/ƒcm,28 des Betons ist langsam oder sehr langsam (r < 0,30). ― In Bauteilen der Expositionsklassen XF2 muss entweder CEM III/A oder CEM III/B oder einer der Zemente CEM I oder CEM II/A in Kombination mit Flugasche als Betonzusatzstoff verwendet werden, wobei der Mindestflugaschegehalt 20 M.-% von (z + f) beträgt. Dabei ist für die Anrechnung der Flugasche als Betonzusatzstoff Nr. 3.2 zu beachten. Der Mindestzementgehalt (z + f) muss 300 kg/m³ betragen. ― In Bauteilen ohne Frostangriff mit oder ohne Tausalz muss entweder CEM III/A, CEM III/B, CEM II/B-V oder ein anderer Zement in Kombination mit Flugasche als Betonzusatzstoff verwendet werden, wobei der Mindestflugaschegehalt 20 M.-% von (z + f) beträgt. Dabei ist für die Anrechnung der Flugasche als Betonzusatzstoff Nr. 3.2 zu beachten. Der Mindestzementgehalt (z + f) muss 300 kg/m³ betragen. ― Im Betonierplan nach Abschnitt 2 wird angegeben, wie das über 28 d hinausgehende Prüfalter im Hinblick auf Ausschalfristen, Nachbehandlungsdauer und Bauablauf berücksichtigt wird. ― Der Auftragnehmer fragt die Angaben zum Prüfalter des Betons sowie die Auswirkung des über 28 d hinausgehenden Prüfalters auf Bauablauf, Nachbehandlungsdauer und Dauerhaftigkeit beim Hersteller an und legt sie zusammen mit den Angaben nach Nr. 8.1, Absätze (1) und (2) mindestens zwei Wochen vor Betonierbeginn dem Auftraggeber vor. 6 Stand: 2014/12 ZTV-ING - Teil 3 Massivbau - Abschnitt 1 Beton ― Auf dem Lieferschein wird gesondert angegeben, dass die Druckfestigkeitsklasse im Alter von 56 d bestimmt wird.
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Hallo,
in diesem Zusammenhang ist vielleicht auch interessant, dass manche Betonwerke in den Wintermonaten überhaupt keinen Beton mit L-NH-Zement ausliefern. Also bei bei halbwegs bekanntem Betonierbeginn mal vorab Liefermöglichkeiten erfragen. Gruß mmue
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