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Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 21:14 #69925

statiker99 schrieb: Die Frage der Zurückbehaltung der Statik von DeO stellt sich daher gar nicht
da nicht verwertbar .....


selbstverständlich, denn der Zeitpunkt der Vorlage des Gründungsgutachtens ist nicht definiert. Es sagt niemand, dass das Gründungsgutachten zum Planungsbeginn vorzuliegen hat.
Die Annahme, dass stets LP 1 gegeben ist, ist auch unzutreffend, da der AG festlegt welche Planungsphasen er vergibt und auch ab wen. Daher interessieren Hinweise auf LP 1 etc. gar nicht weiter.

oder möchtest Du darlegen, dass Du stets nur Anfragen/Aufträge erhältst, die LP 1 enthalten? Wäre nicht glaubhaft.

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Letzte Änderung: von DeO.

Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 21:26 #69926

DeO schrieb:
Es sagt niemand, dass das Gründungsgutachten zum Planungsbeginn vorzuliegen hat.

Die Annahme, dass stets LP 1 gegeben ist, ist auch unzutreffend, da der AG festlegt welche Planungsphasen er vergibt und auch ab wen. Daher interessieren Hinweise auf LP 1 etc. gar nicht weiter.

oder möchtest Du darlegen, dass Du stets nur Anfragen/Aufträge erhältst, die LP 1 enthalten? Wäre nicht glaubhaft.


Es spielt keine Rolle wer die LPH 1 erbringt, nur die Ergebnisse
sollten dem Erbringer der LPH 2 zugänglich gemacht werden.

Und nein, ohne Aussage ein BG fange ich gar nicht ernsthaft mit LPH 2/3 an ....

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Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 21:41 #69927

statiker99 schrieb: Es spielt keine Rolle wer die LPH 1 erbringt, nur die Ergebnisse
sollten dem Erbringer der LPH 2 zugänglich gemacht werden.


Man könnte sich ja noch vorstellen, dass LPH1 der Tragwerksplanung entfällt. Aber LPH1 der Objektplanung?
Aus HOAI 2013, Anlage 10

c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter


Also wenn der Objektplaner hier nicht deutlich auf die Erfordernis eines Baugrund-/Gründungsgutachen hinweist, macht er was falsch...
Folgende Benutzer bedankten sich: markus

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Letzte Änderung: von saibot2107.

Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 21:44 #69928

statiker99 schrieb: Es spielt keine Rolle wer die LPH 1 erbringt, nur die Ergebnisse
sollten dem Erbringer der LPH 2 zugänglich gemacht werden.

Und nein, ohne Aussage ein BG fange ich gar nicht ernsthaft mit LPH 2/3 an ....


ok. Wird wohl abhängig sein von der Größenordnung des BV. Das bei einem eher einfachen EFH oder gar einer massiven Garage großartig LP 1-3 abgefahren werden, wäre für meine 30 Berufsjahre ein Novum. Und ich bin nicht um Lowcost- und Schnellbausektor unterwegs.

Auch hat ein Gründungsgutachten üblicherweise wenig Auswirkung auf die Dimensionierung der Sparren oder Geschossdecken. Sage ich mal so. Daher fällt mir gerade kein Argument dafür ein, dass man ohne Gründungsgutachten diese nicht sachgerecht berechnen könnte. Ebenso stellt sich die Frage, wie es denn z.B. die Stahlhallenshersteller schaffen die Statik für ihre Hallen zu erstellen, wenn sie keine Kenntnis von den Baugrunbdverhältnissen haben.
Hint: Die Gründungsstatik wird zumeist von einem Statiker vor Ort erstellt. Er übernimmt die Lasten der Stahlleute und erstellt die Nachweise für die Gründung, natürlich mit einem Gründungsgutachten in der Hand.

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Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 02 Feb 2021 13:22 #70158

Das war hilfreich. Danke!
LG

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Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 02 Feb 2021 18:32 #70163

Hallo Kollegen, habe noch etwas zum Thema gefunden. Fazit: Die Architekten sind nicht per se aus der Verantwortung! Ich schreibe immer dem Bauherrn unmissverständlich, dass er das Baugrundrisiko trägt, wenn er kein Bodengutachten veranlasst. Ob das rechtlich in Ordnung ist, weiß ich nicht, es wirkt auf jeden Fall fast immer.
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