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Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 10:59 #69904

... ich habe mit dem "Formular" viel gute Erahrung gemacht.
Das kriegen Bauherr und Objektplaner ja erst, wenn es heist
"haben wir nie gemacht,... guter Boden vorhanden..."
Meist wurden BH und Objektplaner zu dem Thema sensibilisiert.
Der Bauherr wird informiert, dass der Baugrund sein Baumaterial ist,
und er dazu die Werte liefern muss. Ich erklär das so,
dass ich ja auch nicht die Ziegelfestigkeit teste, sondern mir der
Hersteller die Daten dazu liefert.
Fast immer wird danach ein Gutachten erstellt, mehr will ich mit dem
Formular nicht. (Ein ausgefülltes hab ich noch nie zurück gekriegt)
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, cebudom, statiker99

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Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 11:09 #69905

FischerH schrieb: .. Meist wurden BH und Objektplaner zu dem Thema sensibilisiert.
..


genau so habe ich dein formular und deine erste beschreibung auch verstanden: als teil der arbeit, die im einzelnen mit aufklärungspflichten und im ganzen mit dem planungsziel verbunden ist. danke.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 11:33 #69907

  • HerrLehmann
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  • Beiträge: 1222
@FischerH: Ok, jetzt habe ich es gerafft.

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Letzte Änderung: von HerrLehmann.

Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 12:05 #69908

"Der Bauherr wird informiert, dass der Baugrund sein Baumaterial ist,
und er dazu die Werte liefern muss."

Das ist eine wichtige Aussage.

Es geht aber noch weiter.

Angenommen wir haben einen ganz blöden Fall, anstatt einer geplanten
Flachgründung braucht es eine Tiefgründung, Mehrkosten ganz erheblich.....

Damit sind die Leistungsphasen 2 und 3 mangelhaft, die Kostenschätzung
für die Tonne.

Aufgrund der Mehrkosten steht die Realisierung vor dem aus, viel Spaß ......

Der Statiker hat schon die LPH 4, möglicherweise LPH 5 erbracht und
erklärt dann auf Rückfrage ganz teuherzig:

" die Statik darf aber erst verwendet werden wenn dieses und jenes geklärt ist ..."

Viel Spaß dabei .....

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Letzte Änderung: von statiker99.

Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 12:15 #69909

statiker99 schrieb: " die Statik darf aber erst verwendet werden wenn dieses und jenes geklärt ist ..."

Viel Spaß dabei .....


eher viel Spaß dabei, wenn man durch starre Forderungen spannende Planungsverzögerungen und darausfolgend Kosten verursacht hat. Und die Kosten für die Tiefgründung kann man auch glänzend als "Sowieso Kosten" einordnen. Die hätte der Bauherr eh auf der Uhr gehabt.

Und was macht denn der Stahlhallenaufsteller mit seiner Statik. Da ist sehr oft die Statik für die Gründe gar nicht enthalten.

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Berufshaftpflichtversicherung und Bodengutachten 12 Jan 2021 16:48 #69913

Sehr interessantes Thema
Sehr schwieriges Thema in meinen Augen

Hier liest man viele gute Beiträge zu dem Thema, sehr schön zu sehen wie andere damit umgehen. Hab das auch immer mal wieder dass die Bauherren kein baugrundgutachten bezahlen wollen... schwierig wenn dann schon ein Architekt oder eine Baufirma im Boot ist die immer wieder sagen „ach für das kleine Häuschen... das haben wir immer so gemacht...“
Kennt sicher jeder...

Ich finde es ist schwierig da richtig zu reagieren und in meinen Augen machen es einem die „Kollegen“ und beteiligten (Architekten, Baufirmen, etc.) im allgemeinen nicht leichter.
Irgendeiner binden Kollegen braucht immer Arbeit und macht es ohne Gutachten, wenn man selbst genug Arbeit hat ist das ja alles kein Problem aber wenn man den Auftrag braucht

Kann man lange drüber diskutieren, am Ende muss es doch jeder Ingenieur selbst abschätzen was er macht und was nicht. Ingenieurmässig abschätzen eben oder. Gibt auch sicher Regionen in denen der Baugrund sehr einheitlich ist...

Grüße

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