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Hallo allerseits,
ich muss für eine Stb.-Stütze an einem Be- und Entladestand für LKWs einen Anfahrschutz bemessen. Die Anpralllast gem. Norm liegt bei 100 kN. Die Bemessung des Anfahrschutzes selbst und der Verankerung im Fundament ist kein Problem, bei der Bemessung des Fundamentes hackt es. Und zwar aus folgendem Grund: Wenn ich das Fundament für die volle Anpralllast bemesse, benötige ich ein Fundament mit ganz schön großen Abmessungen (mind. 2,0 x 2,0 x 1,0), so viel Platz habe ich da gar nicht. Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass die Anprallasten in die Fundamente rechnerisch nicht verfolgt werden müssen. Kennt sich jemand damit aus? Für alle nützlichen Hinweise im Voraus vielen Dank! Gruß Eduard |
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Ob die Anpralllast in das Fundament übertragen werden muss oder nicht, hängt von der Art des Bauwerks ab. In Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen; DIN EN 1991-1-7:2010-12 NDP zu 4.1(1), Anmerkung 3 ist für Hochbauten in der Regel eine Weiterleitung der Kräfte nicht maßgebend.
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Danke, die Anmerkung kenne ich auch, es handelt sich um ein Betriebsgebäude auf einer Kläranlage, die Weiterleitung der Anprallast wäre in diesem Fall schon maßgebend. |
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Naja, in der Regel sind solche Schutzeinrichtungen so ausgelegt, dass sie sich verformen und die Energie dadurch ableiten. Wenn die so starr ist, dass sie die Last auf das Fundament abgibt, dann kannst du es gleich auf die Stütze rechnen.
Oder habe ich deinen Beitrag falsch verstanden und du meintest mit Anfahrtschutz bereits die Anpralllast auf die Stb.-Stütze. Wenn ja und du sagt, dass dies in dem Falle schon maßgebend ist, dann hast du deine Frage doch schon selbst beantwortet, oder? |
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Ja, du hast das genau richtig verstanden und ich sehe das genau so, der Anfahrschutz soll sich verformen und von mir aus auch kaputt gehen, Hauptsache die Anpralllast kommt bei der Stütze nicht an. Die Frage ist dann nur, für welche Last lege ich das Fundament des Anfahrschutzes aus?
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