Hallo Kollegen,
ich hätte mal eine rechtliche bzw. moralische Frage.
Ich arbeite in einem Stahlbauunternehmen und wir planen gerade mehrere Balkontürme jeweils über mehrere Geschosse.
Der Auftraggeber lieferte die komplett vom Prüfstatiker freigegebene Stabstatik.
Ich sollte mich eigentlich nur um die Anschlüsse kümmern.
Mir ist jedoch aufgefallen, dass ein Biegedrillknicknachweis der Balkonträger nicht geführt wurde und eben dieser mit ca. 150% auch nicht aufgeht. Es handelt sich hierbei nur um simple Einfeldträger mit aufgeschraubten Terrassendielen auf einer Konterlattung. Die Lattung wurde in der geprüften Statik nicht als Drehfeder angesetzt, aber das würde ich auch nicht machen

Im Endeffekt müsste man ca. 2 Profilgrößen nach oben gehen, was ca. 50% mehr Tonnage bedeutet und den AG sicher nicht erfreuen wird.
Nun zu meiner Frage: Würdet ihr einfach nichts sagen und so tun, als ob ihr den Fehler nicht bemerkt hättet, zum AG gehen oder euch direkt an Statiker/Prüfstatiker wenden und ihn auf den Fehler hinweisen? Wäre ich ggf. bei einem Unfall in Zukunft haftbar? (Ich denke eine Teilschuld hätte ich sicher)
Danke und Grüße,
Florian