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Gast
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Hallo Kollegen,
ich hätte mal eine rechtliche bzw. moralische Frage. Ich arbeite in einem Stahlbauunternehmen und wir planen gerade mehrere Balkontürme jeweils über mehrere Geschosse. Der Auftraggeber lieferte die komplett vom Prüfstatiker freigegebene Stabstatik. Ich sollte mich eigentlich nur um die Anschlüsse kümmern. Mir ist jedoch aufgefallen, dass ein Biegedrillknicknachweis der Balkonträger nicht geführt wurde und eben dieser mit ca. 150% auch nicht aufgeht. Es handelt sich hierbei nur um simple Einfeldträger mit aufgeschraubten Terrassendielen auf einer Konterlattung. Die Lattung wurde in der geprüften Statik nicht als Drehfeder angesetzt, aber das würde ich auch nicht machen Im Endeffekt müsste man ca. 2 Profilgrößen nach oben gehen, was ca. 50% mehr Tonnage bedeutet und den AG sicher nicht erfreuen wird. Nun zu meiner Frage: Würdet ihr einfach nichts sagen und so tun, als ob ihr den Fehler nicht bemerkt hättet, zum AG gehen oder euch direkt an Statiker/Prüfstatiker wenden und ihn auf den Fehler hinweisen? Wäre ich ggf. bei einem Unfall in Zukunft haftbar? (Ich denke eine Teilschuld hätte ich sicher) Danke und Grüße, Florian |
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Letzte Änderung: von florian_.
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Ich würde mir zuerst die Randbedingungen des Trägers genau anschauen. Biegedrillen kann der Träger nur, wenn er sich verdrehen und seitlich ausweichen kann. Verdreht er sich, kann es (abhängig von der Auflast) ein günstig wirkendes Rückstellmoment geben, weicht er seitlich aus, können Reibungskräfte geweckt werden. Wenn es aber sonnenklar ist, dass ein Nachweis zu führen gewesen wäre, würde ich den Statiker schon damit konfrontieren. es
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Hallo,
Wenn du das nicht machen würdest, ist das kein Grund. Ist die Befestigung der Lattung denn prinzipiell geeignet, eine Drehbettung zu aktivieren?
Im Prinzip ja. Da du in einem Stahlbauunternehmen arbeitest, kannst (und solltest) du bei eurem Auftraggeber Bedenken nach VOB anmelden. Dann muß der sich äußern bzw. er wird den Aufsteller der Ursprungsstatik ansprechen. Und dann wird man sehen, wie es weiter geht. Gruß mmue
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Nee, nicht ins Messer laufen lassen. Auch könnte das Streifschüsse nach sich ziehen, weil der Fachmann hätte sowas merken müssen und so weiter.
Beim Planer anrufen, nett aber deutlich darauf hinweisen und wenn er es einsieht soll er alles weitere regeln. Wenn nicht, in nicht oberlehrerhafter Art schrifltlicher in Form offiziell die Situation hinterfragen. |
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Danke erstmal! Habe ich natürlich gemacht, weil ich auf Nummer sicher gehen möchte. Bin noch nicht all zu lange dabei und ältere/übergeordnete Kollegen verbessern kommt nicht gut. Es ist ein stinknormaler Einfeldträger, der an beiden Enden mit einer Lasche verschraubt wird. Die Last greift nur am Oberflansch an, von daher ist mMn auch kein rückstellendes Moment vorhanden. Sowohl die kurze Handrechnung, als auch die genaue Rechnung mit RFEM kommen auf das selbe Ergebnis - zu hohe Ausnutzung. Der Grund ist das Aufwand/Nutzen-Verhältnis. Die Drehbettung einer nicht näher definierten Holzlatte mit Bohrschrauben zu ermitteln kommt mir hier irgendwie als "overkill" vor. Das ist wahrscheinlich die einfachste und schnellste Idee. Danke euch drei für den Input. |
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Ich würde einfach mal beim Statiker höflich nach dem Nachweis fragen, nicht mehr und nicht weniger.
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