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Hallo Statik_xx
das mit den Holzbau verwundert mich ein wenig. In der DIN 1995-1-1/NA:2013-08 steht unter Punkt 2.2.3 "Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit" folgende Formel unet,fin = ( uinst,G + Summe(phi2*uinst,Q,i)*(1+kdef)-uc Und kdef ist wiederum abhängig von der NKL. NKL 1 → kdef = 0,6 NKL 2 → kdef = 0,8 NKL 3 → kdef = 2,0 Aber das ist eigentlich gar nicht mehr Thema der Diskussion. |
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bitte meinen voherigen beitrag genau lesen:
"die von ihnen im holzbau beschriebenen werte KLED (nur für den ULS relevant) und NKL (nur für den nachweis w,fin und w,net,fin relevant) sind für die gleichung 6.14a irrelevant..." d.h für w,fin und wnet,fin spielen die k,def werte eine rolle und auch die psi,2 werte (wind=0) mein hinweis zielt auf auf w,inst ab!! schauen sie sich bitte die gleichung 6.14a aus der EN 1990 an....sie werden in deutschland da wohl auch den nachweis w,inst führen müssen oder?....in österreich ist das zumindetst so...und für w,inst ist der wind als begleiteinwirkung mit psi,0 natürlich für den SLS nachweis zu kombinieren!! lg
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Letzte Änderung: von statik_xx.
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Ja ganz genau, habe hier zu schnell geantwortet. Dafür möchte ich mich Entschuldigen. Sie haben vollkommen recht. Der winst Wert bleibt unberührt von dem kdef Wert.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil |
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Tach allerseits,
mein Senf dazu : Ich würde den Sparren mit einer seitlichen Last gem. 7.7 vom EC1-1-4 nachweisen. (Kraftbeiwert für Bauteile mit kantigem Querschnitt) Die dabei ermittelte Last bezieht sich dabei auf das ganze System, sprich Last aus Druck und Sog. Dein Einzelbauteil (hier der Randsparren) erfährt ja vereinfacht nur eine Komponente. Also Sinnvoll aufteilen und gut. Dein Glas ist ziemlich dünn, hast du den möglichen Schneesack berücksichtigt? |
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Hallo Witte,
danke für deinen Ansatz zu den Windlasten. Das wäre auch eine Überlegung. Das Glas habe ich geprüft. Es liegt allseitig auf und ein Schneesack infolge Verwehung oder Abrutschen kann sich nicht einstelle. Danke für den Hinweis. |
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