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Seitliche Windlast auf Terrassendach 17 Dez 2020 06:32 #69646

Sebastian Fellner schrieb: Guten Morgen,
das l/200 würde ich nicht ausnutzen. Nach 18008 sicher erlaubt, aber das sind 22mm. Das ist eine Menge und meiner Meinung nach sichtbar.


hier geht es doch um den LF "Wind", oder?

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Seitliche Windlast auf Terrassendach 17 Dez 2020 06:45 #69647

Benjamin_1982 schrieb: Der Prüfer fordert nun das ich aber die seitliche Windlast mit auf den Sparren ansetzte. Hierbei ist das Model einer freistehenden Wand anzusetzen.


würde ich nicht akzeptieren. Wenn schon, dann trifft es "Anzeigetafeln" besser.

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Seitliche Windlast auf Terrassendach 17 Dez 2020 07:06 #69649

  • Benjamin_1982
  • Benjamin_1982s Avatar Autor
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  • Beiträge: 9

DeO schrieb:

Benjamin_1982 schrieb: Der Prüfer fordert nun das ich aber die seitliche Windlast mit auf den Sparren ansetzte. Hierbei ist das Model einer freistehenden Wand anzusetzen.


würde ich nicht akzeptieren. Wenn schon, dann trifft es "Anzeigetafeln" besser.


Das sehen ich nicht so. Bei einer Anzeigetafel geht man davon aus das eine unterströmung des Windes möglich ist. Was bei einer Freistehenden Wand nicht der Fall ist. Das trifft eher auf den Sparren zu. Da das Glas eine Unterströmung in dem Sinne verhindert.
Im SBT 22. Auflage steht unter Anzeigetafeln geschrieben: "...wenn der Bodenabstand zg < h/4 ist und einem Verhältnis b/h > 1 ist die Anzeigetafel wie eine freistehende Wand zu behandeln."

Das mit den L/200 wurde mit dem Bauherren abgesprochen. Er nimmt die Sichtbare Verformung bei Volllast in kauf. Sprichwort: "Es schneit ja nicht bei mir".
Zumal im Eurocode drin steht das für jedes Bauvorhaben der Grenzzustand der Gebraustauglichkeit mit dem Bauherren abzusprechen ist. Eine klare Empfehlung wie es früher mal gegen hat (L/200; L/300) habe ich nicht mehr gefunden.
DIN EN 1990:2010 A.1.4.2 (2) "Für jedes Projekt sollten die Gebrauchtauglichkeitskriterien entsprechend den Nutzungsanforderungen festgelegt und mit dem Bauherren vereinbart werden."

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Letzte Änderung: von Benjamin_1982.

Seitliche Windlast auf Terrassendach 17 Dez 2020 07:34 #69650

Benjamin_1982 schrieb:

DeO schrieb:

Benjamin_1982 schrieb: Der Prüfer fordert nun das ich aber die seitliche Windlast mit auf den Sparren ansetzte. Hierbei ist das Model einer freistehenden Wand anzusetzen.


würde ich nicht akzeptieren. Wenn schon, dann trifft es "Anzeigetafeln" besser.


Das sehen ich nicht so. Bei einer Anzeigetafel geht man davon aus das eine unterströmung des Windes möglich ist. Was bei einer Freistehenden Wand nicht der Fall ist. Das trifft eher auf den Sparren zu. Da das Glas eine Unterströmung in dem Sinne verhindert.


Eine Wand reicht nach meinem Verständnis vom Boden bis zu einer Höhe x. Zumeist als geschlossene Fläche. Hier liegt doch ein schmales horizontales Windband in einer Höhe x vor.

Das mit den L/200 wurde mit dem Bauherren abgesprochen. Er nimmt die Sichtbare Verformung bei Volllast in kauf. Sprichwort: "Es schneit ja nicht bei mir".
Zumal im Eurocode drin steht das für jedes Bauvorhaben der Grenzzustand der Gebraustauglichkeit mit dem Bauherren abzusprechen ist. Eine klare Empfehlung wie es früher mal gegen hat (L/200; L/300) habe ich nicht mehr gefunden.
DIN EN 1990:2010 A.1.4.2 (2) "Für jedes Projekt sollten die Gebrauchtauglichkeitskriterien entsprechend den Nutzungsanforderungen festgelegt und mit dem Bauherren vereinbart werden."


die vertikale Durchbiegung geht m.E. in Ordnung und die Gebrauchstauglichkeit geht den Prüfer nichts an (sofern er nicht zivilrechtlich gesondert vom Bauherren dafür beauftragt wurde). Es geht für ihn nur um die Standsicherheit. Wenn das Glas via hor. Verformung rausrutschen könnte, ist es ein Thema für ihn. Aber nur dann.

Die Frage ist dann, ob die sehr kurzzeitige Lasteinwirkung "Wind" tatsächlich verformungsrelevant ist. Ohne jetzt die direkte Quelle nennen zu können, meine ich mich dennoch zu erinnern, dass man bzgl. Verformungen durch Windeinwirkung etwas entspannter ist, was ja auch realitätsnäher ist.

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Seitliche Windlast auf Terrassendach 17 Dez 2020 07:57 #69651

  • Benjamin_1982
  • Benjamin_1982s Avatar Autor
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  • Beiträge: 9
Hallo DeO,
auch an dieser Stelle noch einmal ein großes Lob an die Community, so viele fachliche Antworten in so kurzer Zeit hätte ich nicht erwartet.

Ja eine Wand geht nach meiner Ansicht auch von einem festen Untergrund bis zu einer Höhe x und meist ist diese als geschlossener Baukörper anzusehen. Das Detail sehe ich aber eher darin mir vorzustellen wie der Wind bei einer freistehenden Wand und bei einer Anzeigetafel das Bauteil umströmt. Aber nichts desto trotz beschriebt es ja letztendlich einen cpe Beiwert. Dieser ist bei der Anzeigetafel mit 1,8 angesetzt und bei fr. Wänden von 3,4-1,2. Da der Prüfer selbst schon von sich aus gesagt hat er würde mit einem cpe von 1,2 rein gehen, ist das schon mal vorteilhaft.

Aber der Ansatz das Verformungen infolge von Windlasten eventuell eine andere Betrachtungsweise zulässt wäre interessant zu wissen. Hat jemand anderes schon mal dies gehört oder weis zufällig wo das steht? Im Holzbau ist es mir bekannt, das man hier mit der NKL und dem KLED in die Bemessung reingeht aber beim Alu kenne ich diesen Faktor nicht.

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Seitliche Windlast auf Terrassendach 17 Dez 2020 09:46 #69653

hallo benjamin....
aus meiner sicht ist die berücksichtigung der windlast für den SLS nachweis eindeutig in der EN 1990 Gl 6.14) ff geregelt und dort ist der Wind in der charakter. Kombination (Gl. 6.14a) in jedem Fall zu berücksichtigen .... beispiel Flachdach mit schnee und winddruck auf Fläche I!!!Für den SLS nachweis gemäß 6.14a entsprechend zu kombinieren!

die von ihnen im holzbau beschriebenen werte KLED (nur für den ULS relevant) und NKL (nur für den nachweis w,fin und w,net,fin relevant) sind für die gleichung 6.14 irrelevant...

lg

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