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Hallo zusammen,
ich arbeite seit kurzer Zeit als studentische Hilfskraft im Bereich Tragwerksplanung und wurde damit beauftragt, die Prüfanmerkungen einer Statik zu bearbeiten. Schwierigkeiten bereitet mir ein Unterzug, der einen Meter vom Endauflager entfernt einen Höhensprung an der Unterseite aufweist (siehe Abbildung), welcher laut Prüferin noch nachzuweisen ist. Kann ich den Höhensprung in Anlehnung an eine Ausklinkung nachweisen, oder ist der Auflagerabstand von einem Meter dafür zu groß? Ich bin für jede Hilfe Dankbar! Viele Grüße |
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das ist ein klassischer "D-Bereich" dazu gibt es viel Literatur
z.B. hier: www.rudolfbaumgart.de/scripte/stabwerkmodelle.pdf Dort z.B. Seite 7 unten oder mehrere Jahrgänge im Betonkalender (wird auch in obiger pdf genannt)
Folgende Benutzer bedankten sich: jukia
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na ja, da haben Sie aber Glück gehabt mit der Prüferin ......
Ich vermute mal der Träger ist einfach als Unterzug bemessen, wenn da keine "verrückten" Einzellasten im kleinen Feld stehen weise ich dort gar nix nach. Wenn einer doch einen Nachweis verlangt weise ich am Querschnittssprung das Moment mit der kleineren statischen Höhe nach und die Querkraft ebenfalls mit der kleineren Höhe am rechten Auflager. Mehr mache ich da nicht im Normalfall falls überhaupt.....
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, jukia
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zuviele "wenn" da fehlt noch mindestens ein "aber": aber du bewehrst das "glaubhaft". btw, als noch kaum jemand D-bereiche kannte, wurde da ordentlich hochgehängt und übergriffen - wie beim alten fritz, (und noch ein "aber") aber lesen ist out. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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