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Statische Berechnung als Werkstudent? 23 Okt 2020 07:29 #69212

saibot2107 schrieb: Kommt das nicht darauf an, in welcher Funktion der "Chef" unterschreibt?
Soweit ich weiß und es mal gelernt, haftet strafrechtlich/zivilrechtlich (bei grober Fahrlässigkeit) der Aufsteller der statischen Berechnung. Und da in Deutschland erstmal jeder Statik aufstellen darf, wäre das im Zweifelsfall auch der Werksstudent, der als Sachbearbeiter unterschrieben hat.


An der Stelle kommt die LBO mit ins Spiel.
Wenn jemand unterschreibt der nicht prüffreigestellt ist, muss die Statik geprüft werden. Auch für das letzte Carport. Dann sollten grobe Fehler bei der Prüfung aufliegen. Wenn nicht, werden auch an den PI intensive Fragen gestellt.

Ich würde daher immer noch sagen, solange der Student nicht arglistig täuscht, dürfte es wie auch immer schwer werden ihn erfolgreich vor den Kadi zu ziehen.

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Statische Berechnung als Werkstudent? 23 Okt 2020 07:32 #69213

Lieber Werksstudent,

dies ist ein Forum "Statiker für Statiker".

Eine Rechtsberatung wird hier eher nicht stattfinden können, wir sind
eher eine "Laiengruppe".

Meine persönliche Meinung (hat aber erst mal nix mit Statik zu tun):

Jeder ist für das Verantwortlich was er tut bzw. unterläßt.


Im Zivilrecht vermute ich folgende Abfolge:

a) zuerst haften die Vertragspartner, z.B Bauherr - Planungsbüro
b) der nächste Schritt wäre dann die Haftung des Arbeitnehmers
gegenüber dem Arbeitgeber

Wie hoch die Hürden für den Fall b) sind ???
Im Streitfall wird ein Richter das im Einzelfalls entscheiden.
Allerdings habe ich diesen Fall noch nicht in meinem beruflichen Umfeld erlebt.

Im Strafrecht frage den Staatsanwalt, da kommen erst mal alle auf die Anklagebank....

Noch mal was zum lesen:

www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xa...id%3D%27tvoedm%27%5D

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Statische Berechnung als Werkstudent? 24 Okt 2020 17:06 #69229

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  • Beiträge: 38

TheStatic schrieb: Hallo liebe Statiker,
Ich bin seit ca. 1 Jahr als Werkstudent in einem Unternehmen tätig und stelle mit meinem Bachelor Abschluss (ohne weitere beruflich Erfahrung) statische Berechnungen auf, bspw. Einfamilienhäuser, Hallen...
Mein Chef unterschreibt als Unternehmer und ich als Sachbearbeiter.
Darf ich überhaupt als Werkstudent statische Berechnungen aufstellen? Wer haftet den zivilrechtlich/strafrechtlich falls etwas/jemanden passieren sollte. Vorallem Anfangern passieren Fehler ganz schnell. Wie in jedem Beruf lernt man durch Erfahrung.
Könnt ihr mir das Rat geben?



Du meintest dass Du bereits einen Bachelor-Abschluss hast.
Du meintest dass Du als Sachbearbeiter auf der Statik stehst.

... wenn ein monetärer Schaden /Sachschaden entstehen sollte, trägt diesen wahrscheinlich die Versicherung des Unternehmens.
... wenn ein Personenschaden entstehen sollte, dann nützt Dir Dein Studentenstatus auch nichts, denn Du bist bereits Bachelor und somit darfst Du den Titel "Ingenieur" tragen. Das heisst Du bist vollumfänglich zur Verantwortung zu ziehen.

Dass Du Werkstudent bist oder nicht, interessiert da denke ich niemanden, denn wieviel Gehalt Du als Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber ausgemacht hast, ist eine arbeitsrechtliche Geschichte zwischen euch beiden.



PS: Überlege für Dich selbst, ob Du genug verdienst, wenn Du so eine Verantwortung trägst. Der Sachbearbeiter/Aufsteller der Statik kann hafbar gemacht werden. Wenn Du einen Fehler machst, der Dir als fahrlässig nachgewiesen werden kann, solltest Du "einen vollen Koffer gepackt haben".

:whistle:

Achso... und Du meintest dass der "Unternehmer" unterschreibt. Ich gehe mal stark davon aus dass es ein ausführendes Unternehmen ist und kein Ingenieurbüro. Da würde bestimmt auch bei einem Schadensfall geschaut werden wer "es denn hätte wissen müssen" bzw. wer den höheren statischen Sachverstand hat, das wärst somit Du.
_________________________________

Einmal Statiker, immer Statiker.
_________________________________

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Letzte Änderung: von ProgrammIngHobbyist_. Grund: Ergänzung

Statische Berechnung als Werkstudent? 24 Okt 2020 17:17 #69230

Ich arbeite im Ingenieurbüro. D.h. Wir stellen nur die Statik auf und der Auftraggeber führt aus. Rein rechtlich so wie ich das verstehe, darf ich garnicht aufstellen denn: Die am 12.07.2018 beschlossene Novelle der Landesbauordnung sieht vor, dass Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen von Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung aufgestellt werden dürfen. Sie müssen als Mitglied einer Architektenkammer in einer von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste oder als Mitglied einer Ingenieurkammer in einer von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste eingetragen sein. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen, das nun als 14. Bundesland eine vergleichbare Regelung einführt.

Der Chef meint, Werkstudenten bzw. Ingenieure dürfen nur aufstellen wenn der Chef als Qualifizierter Tragwerksplaner eingetragen ist...

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Statische Berechnung als Werkstudent? 24 Okt 2020 18:16 #69231

Eine selbst erstellte Statik, die man selbst nicht versteht, kann man auch nicht zur Unterschrift weiterleiten in der Hoffnung, es wird schon alles gut gehen.
In diesem Sinn wird man auch immer verantwortlich gemacht, wenn es zum Schaden kommt.
Auf der anderen Seite darf man voll eigenverantwortlich Statiken erst unterschreiben, wenn man eine gewisse Berufserfahrung vorweisen kann.
Ansonsten könnte sich jeder Bachelor nach dem Studium in die Liste der beratenden Ingenieure einschreiben lassen.
Sollte der Chef also einfach nur so unterschreiben, ohne selbst Ahnung von Statik zu haben, und wenn Sie so ganz allein vor sich hinrechnen ohne die Möglichkeit, einen Fachkollegen zu konsultieren, würde ich mir einen anderen Job suchen. Oder eben mal mit dem Chef reden und mit ihm eine Lösung suchen.

Ansonsten, wenn dies alles nicht zutrifft, Schwimmen lernt man nur im Wasser.

Vor Gericht wird jeder verantwortlich gemacht, der unterschrieben hat. Da kann sich keiner rausreden, wobei die Konsequenzen für den Chef weniger gravierend sind als bei Ihnen, aber Sie sind als Statiker für die Zukunft verbrannt.

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