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Prozedere Prüfstatik 22 Okt 2020 06:24 #69199

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Hallo liebe Kollegen und Kelleginen,

Wie war das noch einmal bei der Prüfung einer statische Berechnung der dazugehörigen Pläne.

1) Ich sende folgendes:
- 1-fach Schalplan
- 2-fach statische Berechnung
- 3-fach Bewehrungspläne

2) ich empfange folgendes
- 1-fach statische Berechnung 2es Exemplar (wohin muss ich das senden ?)
- Bewehrungspläne (Digital) mit Einträgen (wohin muss ich diese angepassten Pläne senden und wie oft? muss da drauf stehen 2 oder 3 Exemplar? oder reicht einfach "Gleichstellung mit Prüfexemplar")

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Prozedere Prüfstatik 22 Okt 2020 06:52 #69200

Guten Morgen,

das kommt ganz drauf an wie viele Exemplare du / dein Auftraggeber wieder zurückhaben möchtest. Bei einem kleinen Tunnel unter einer Bahnlinie waren das mal 7 Ausfertigungen :-).

Ein Prüfexemplar verbleibt immer beim Prüfer. In der Regel schicke ich alle zu prüfenden Unterlagen 3fach zum Prüfer, dann bekomm ich zwei zurück, eines davon geht zur Bauaufsichtsbehörde.

Je nach Prüfer lässt sich auch absprechen, daß man bei Grüneinträgen die entsprechenden Planausschnitte per pdf zugeschickt bekommt - aber die Regel ist das meiner Erfahrung nach nicht.

Zusätzlich möchte der Prüfer in der Regel einfach die Genehmigungsplanung zur Ansicht haben - falls du auch der ENtwurfsverfasser bist.

Gruß McBerg

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Prozedere Prüfstatik 22 Okt 2020 07:40 #69201

In BaWü:
Alle Unterlagen (Schal- und Bewehrungspläne, Statik)gehen 2-fach an Prüfing.
Dieser behält eine Fertigung bis zum Abschluss der Bauüberwachung bei sich und die geht dann ans Bauamt ins Archiv.
Die 2. Ausfertigung erhält der Bauherr.

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Prozedere Prüfstatik 22 Okt 2020 19:42 #69207

Nach meiner Erfahrung gibt es keine festen Regeln.
Kommt auf die Bauaufsicht an, den Prüfer, den Bauherrn.
Ein Prüfbüro, mit dem wir viel zusammenarbeiten, ist auch zufrieden, wenn es die Unterlagen nur 1-fach kriegt und scannt dann alles ein -sehr praktisch.
Auf jeden Fall braucht der Bauherr am Ende ein Exemplar von Allem.
Was die Bauaufsicht bekommt und wer sie damit versorgt, kannst du mit dem Prüfer absprechen.
Der Prüfer, bei dem ich (damals) gearbeitet habe, hat das dritte Exemplar auch schon mal weggeschmissen oder ungeprüft zurückgeschickt.
Auf die baufreien Pläne kannst du "gleichgestellt mit dem Prüfexemplar" schreiben, wenn du willst.
Wir verteilen Pläne fast nur noch digital. Das einzige Papier geht an den Prüfer.
Dann kann die Baustelle selber so viele Exemplare drucken, wie sie will. Wenn das nicht gewünscht wird: guck in deinen Vertrag. Wenn da nichts steht, frag deinen Auftraggeber und überleg dir besser vorher, wie viele Exemplare in den Nebenkosten enthalten sind.

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