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Ab wann passiver Erddruck 18 Okt 2020 10:20 #69116

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  • Beiträge: 414
Hallo liebe Kollegen und Kelleginen,

ich habe ein unterirdisches Bauwerk anbei eine Skizze.

Ich habe eine horizontale Kraft aus einem außergewöhnlichen Lastfall.
Der Lastfall soll ein Prüfdruck sein von 30 Bar.
Ergebnis sind ca. 850 kN (Charakteristische Last)



Es geht darum das Bauwerk gegen verschieben nachzuweisen.
Das Problem ist das gemäß den Bodengutachten der Bemessungswasserstand bei GOK ist.

Also kann nur ein kleiner Bruchteil des Eigengewichts Bauwerk und der Erdlast darüber angesetzt werden für die Reibkraft.

Also nur mit Reibung ist nicht genug um den Nachweis zu schaffen, da kommen raus ca. 200 kN

Ich versuche den Nachweis gegen verschieben zu schaffen mit den Passiven Erddruck, der Prüfer sagt nein weil der erst nach einer größeren Verschiebung aktiviert wird. Einer so sehr großen Verschiebung bei den das Rohr schon gebrochen wäre.

Dann habe ich erwähnt das es aber einen Verdichtungsdruck gibt der gegen das Bauwerk drückt.
Da wurde mir erklärt das der Verdichtungsdruck im Gleichgewicht sich aufhebt. (ja das stimmt, aber es geht nicht ums Gleichgewicht im Normalfall, sondern ums Gleichgewicht mit Prüfdruck.)

Ergebnis Prüfer sagt er wird schreiben das der Nachweis gegen Verschieben nur dann funktioniert wenn kein Hochwasser da ist. Das ist natürlich nicht gut für den Kunden.

Ich habe bis jetzt bei anderen ähnlichen Bauwerken den Nachweis mit dem Passiven Erddruck gerechnet.

Aber warum der Verdichtungsdruck nicht wirken soll verstehe ich nicht.

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Ab wann passiver Erddruck 18 Okt 2020 11:48 #69118

Leider fehlt die Skizze.

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Ab wann passiver Erddruck 18 Okt 2020 12:23 #69119

Megapond schrieb: Leider fehlt die Skizze.


dafür braucht es keine Skizze, der Proband spricht für sich..... :)

".... ja das stimmt, aber es geht nicht ums Gleichgewicht im Normalfall, sondern ums Gleichgewicht mit Prüfdruck.)...."

Im Fall Prüfdruck muß Summe H nicht gleich null sein B)
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, jukia

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Ab wann passiver Erddruck 19 Okt 2020 06:17 #69123

Bei Rohren tritt der Prüfdruck doch nur einmalig auf. Ich würde ausschließen, daß gleichzeitig Hochwasser anliegt.
Passiver Erddruck erfordert schon recht große Verschiebungen, da würde ich als Prüfer auch nicht mitgehen. Wie ist denn das Verhältnis bei Ruhedruck und normalen Wasserstand? Vielleicht läßt sich das mit etwas mehr als Ruhedruck nachweisen, wo die Verschiebungen noch nicht groß sind.

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Ab wann passiver Erddruck 19 Okt 2020 06:28 #69124

KaiF schrieb: Bei Rohren tritt der Prüfdruck doch nur einmalig auf. Ich würde ausschließen, daß gleichzeitig Hochwasser anliegt.
Passiver Erddruck erfordert schon recht große Verschiebungen, da würde ich als Prüfer auch nicht mitgehen. Wie ist denn das Verhältnis bei Ruhedruck und normalen Wasserstand? Vielleicht läßt sich das mit etwas mehr als Ruhedruck nachweisen, wo die Verschiebungen noch nicht groß sind.


Wäre auch mein Vorschlag. Stichwort "mobilisierbarer Erddruck".

Hier geht es zwar um integrale Brücken, der Rechenweg um den mobilisierbaren Erddruck, der größer als Erdruhedruck aber kleiner als passiver Erddruck ist, zu erhalten, ist aber ja vom Bauwerk unabhängig.
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Ab wann passiver Erddruck 24 Okt 2020 05:24 #69224

  • IB Herzogenaurach
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  • Beiträge: 414
Vielen Dank für den Link!

Auf der Seite 10 vom PDF

Für die aktive Mobilisierung gilt ausgehend vom Erdruhedruck entsprechend

Beiwert für mobilisierten Erddruck in Abhängigkeit von der Tiefe z

ka,mob(z)= k0 - (k0 - kah) x ( (sh/z) / ( b + sh/z) )

k0 = Erdruhedruck Beiwert = 1-sinφ
kah = ist das gleiche wie wie ka? Also der Beiwert für aktiven Erddruck? oder für was steht h?
sh = Maximale horizontale Wandverschiebung infolge Temperaturänderung
(27K x L x 10 x 10hoch-6 / 2 ) x (1/K) in Metern?
b = 0,001
z = ? Ab Oberkannte Bauwerk absteigend nach unten ? in Metern?

Bin ich auf dem richtigen Weg?
Gibt es über den Mobilisierten Erddruck auch etwas im EC7? oder einer anderen Norm?

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