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Bodengutachten 06 Okt 2020 15:57 #69027

Deswegen berechnen wir das ja auch mit Drainage, wenn der Bauherr es so will.
Für die Funktion der Drainage sind schließlich nicht wir verantwortlich.
Ob sie in dieser Weise (Wasser bis GOK) je beansprucht wird steht auf einem anderen Blatt.
Da machen es sich die Baugrundgutachter echt zu einfach.
Aber oft stellt sich die Frage gar nicht, da fast nirgends eine Drainage mehr an die Kanalisation angeschlossen werden darf und an Versickerungsmulden, etc. der Architekt meist nicht ran will.

Irgendwie werden die letzten Jahre alle Fachvorschriften munter verschärft.
Ist fast wie ein Wettkampf. EnEV, Schallschutz, Brandschutz, Baugrund, etc. und alles wird auf dem Rücken der Statik ausgetragen, weil da eine "ganz gefährliche Wärmebrücke" entsteht, die die Bilanz um 0,0001% verändert und man deshalb ein tragende Konstruktion vergewaltigen muss oder hier ein flankierendes Bauteil nicht passt und daher man da nicht auflegen darf, usw. usw.

Wir brauchen dringend eine Verschiebung der Prozente in der HOAI hin zur LPH2.
Da müssen alle an den Tisch und nicht mehr munter nur vom Architekten geplant und dann "hier habt ihr den Entwurf, dann macht mal". Aber bitte KFW55 und darf nichts kosten denn das Geld vom Staat habe ich schon aus den Kosten für den Bauherrn raus gerechnet.
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Letzte Änderung: von ZAG.

Bodengutachten 06 Okt 2020 16:32 #69029

Kollege ZAG,

ich stimme Ihnen ja zu.

Die Frage bleibt ob wir uns als "Statiker" sehen oder als Beratender Ingenieur.

Unabhängig von Verantwortlichkeiten kann man zumindest die Dinge, z.B Bodengutachten, hinterfragen.
Mir graust es mit welcher Leichtigkeit aufstauendes Sickerwasser hingenommen wird,
der Architekt ist zufrieden und schreibt "Weiße Wannd" und wir sollen den
Sch.... dann planen.

Dann kommen noch Professoren mit zwar korrekten Aussagen
""... dass die Statik des Gebäudes und/oder der Bauteile nicht von dem Funktionieren oder Nicht-Funktionieren einer Drainage abhängen darf."
ohne zu erläutern wie damit im Einzelfall umzugehen ist.

Und ja, auf mein Zutun hin haben wir das in den vergangenen Jahren mehrfach
mit Drainage und Anschluß an die Kanalisation praktiziert.

Die Einsparungen waren erheblich, der Bauherrnstatiker war in dem einen Fall
dann raus samt seiner Weißen Wanne.
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Bodengutachten 06 Okt 2020 16:43 #69030

Hallo,

Und ja, auf mein Zutun hin haben wir das in den vergangenen Jahren mehrfach mit Drainage und Anschluß an die Kanalisation praktiziert.


Da dürfte es heute bei nahezu allen Kommunen ein Einleitverbot geben, denn Drainagen werden als dauerhafte GW-Absenkungen eingestuft, die verboten sind.

Im vorliegenden Fall soll es sich doch 'nur' um eine abzudichtende Sohlplatte handeln. Wenn die OK. der Sohlplatte oberhalb des Geländes liegt, ist eine Abdichtung auf der Platte mit Schweißbahnen wohl die günstigste und effektivste Bauweise. WU-Sohlplatten sind im Gegensatz zu Schweißbahnen grundsätzlich nicht dampfdicht (wichtig bei beheizten Räumen) und kosten ein Mehrfaches der Schweißbahnabdichtung. Denn wg. der Kosten ist das Thema WU-Sohlplatte statt Schweißbahn schnell durch.

Natürlich müssen die erdstatischen Nachweise den hohen GW-Stand berücksichtigen. Damit hat es sich dann aber schon bei der Statik. Auftrieb wird's kaum geben, Wasserdruck auf irgendwelche Seitenflächen auch nicht.

Gruß
mmue
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Bodengutachten 06 Okt 2020 16:53 #69033

mmue schrieb: Hallo,


Da dürfte es heute bei nahezu allen Kommunen ein Einleitverbot geben, denn Drainagen werden als dauerhafte GW-Absenkungen eingestuft, die verboten sind.


Meine Erfahrung bei aufstauendem Sickerwasser ist da anderst.

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Bodengutachten 07 Okt 2020 08:20 #69041

ZAG schrieb: ...
Wir brauchen dringend eine Verschiebung der Prozente in der HOAI hin zur LPH2.
..


.. und dann erledigt sich das eigentlich unlösbare von allein? eher nicht.
ich bin auch der meinung, die beratung im vorfeld wird zu wenig gewürdigt - da kommt dann u.a. sowas raus, wie von statiker99 beschrieben, etwa so: hirn aus - vollgas - rechnen - fertig.

in lph 1, 2, 3 kannst du aber noch so viel machen wollen - ohne brauchbare unterstützung durch weitere fachplaner (u.a. bgga, wärme/feuchte/schall) und einen starken, koordinierenden objektplaner ist das alles für die katz.
jetzt könnte ich eigentlich aufhören, weiterzuschreiben ;) ach nö..

das thema bgga ist bei "meinen" OP inzwischen verwurzelt, was man dann üblicherweise bekommt, ist halt sehr unterschiedlich .. der rest? wenn überhaupt beauftragt, dann analog. wenn!
das problem ist ja, für ein objekt mit bspw. 2-3 mio bekommt man kaum noch einen guten bauphysikuniversalisten, sondern einen für ws, einen für feuchte, einen für schall ..
wenn´s anspruchsvoller wird, womöglich 2 für schall .. in der zusammenarbeit mit nur EINEM auftragnehmer für bauphysikuniversal darf man auch keine abgestimmte lösung erwarten.
bei grösseren objekten sitzen dann sowieso viele am tisch.

das ist nur eines von vielen problemfeldern ..

grundsätzlich zum umschichten zwischen einzelnen lphn: wie hoch ist wohl der prozentsatz der twp, die lph 1-3 nach noch aktueller hoai 2013, mit ggü hoai 2009 drastisch gesteigerten anforderungen (dazu gibt´s schöne synopsen), "abarbeiten" (könn(t)en)?
das "können" heisst können (oh..), das könnTen bezieht sich auf wirtschaftliche und organisatorische zwänge.

@statiker99: bzgl. drainage sind wir zentrifugal unterschiedlicher meinung, ansonsten .. ymmd :)
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Bodengutachten 07 Okt 2020 09:06 #69042

markus schrieb:
in lph 1, 2, 3 kannst du aber noch so viel machen wollen - ohne brauchbare unterstützung durch weitere fachplaner (u.a. bgga, wärme/feuchte/schall) und einen starken, koordinierenden objektplaner ist das alles für die katz.
jetzt könnte ich eigentlich aufhören, weiterzuschreiben ;) ach nö..


na ja, starke koordinierende Objektplaner, das wär mal schön.

Starker fachkundiger Bauherr oder starker GU hilft auch :)

und mit der zentrifugalen Drainage, ist halt so eine Sache.

Für kleinere Bauvorhaben wird die fachgerechte Planung / Ausführung
und Wartung einer Drainage in Zweifel gezogen.
Die fachgerechte Planung / Ausführung einer Weißen Wanne ist scheinbar kein
Problem (Bewehrung rein und WU dranschreiben, fertig ist die Planung).

Da ich in dem Bereich (kleinere Bauvorhaben, Bauherr ist Laie)schon
lange nicht mehr tätig bin kann ich dazu auch nicht viel sagen.

Bei den etwas größeren BV gibt es tatsächlich so etwas wie Wartungsplan,
regelmäßige Inspektionen und auch Wartung von Drainagen und auch ein
Havariekonzept (Versagen der Drainage).
Fachplaner für alle Bereiche gibt es da natürlich auch und der BG bleibt auch
im Boot und beantwortet natürlich meine Fragen.

Noch eine schöne Restwoche :)

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